Winterdienst auf Radwegen

Sobald es schneit, zeigen sich die Prioritäten des Winterdienstes deutlich: Während die meisten Kfz-Spuren frei von Schnee und Eis sind, werden viele Rad- und Fußwege in München nicht oder nur mangelhaft geräumt.

Wir fordern: Rad fahren muss auch im Winter sicher möglich sein. Sowohl die Priorisierung der verschiedenen Verkehrsarten als auch die Einsatzmittel bei der Räumstrategie müssen von der Stadt überdacht werden.

Radfahrende sind unzufrieden mit dem Winterdienst

Ihre Unzufriedenheit mit den winterlichen Bedingungen auf den Radwegen bekunden Radfahrende immer wieder – sowohl im ADFC-Fahrradklima-Test als auch in unseren Winterdienst-Umfragen. In der der vom ADFC München Anfang 2023 durchgeführten Befragung war das Ergebnis eindeutig: Mehr als 86 % der Teilnehmenden bewerteten die Qualität der Räumung als schlecht oder sehr schlecht.

Wie geht es weiter mit dem Winterdienst auf Radwegen?

Die Ergebnisse der Umfrage haben wir dem Baureferat im März 2023 präsentiert, das daraufhin ein neues Winterdienst-Konzept erarbeitet hat. Bisher wurde auf Radwegen bei Schneefall aus Sorge um Bäume und Grünflächen kein Salz, sondern nur Splitt eingesetzt, doch darüber gab es immer wieder Beschwerden. Splitt verfügt nur über eine eingeschränkte Griffigkeit und auf Rollsplitt rutschen Radfahrende oft weg. Die Stadt testet jetzt in zwei Pilotversuchen auch den Einsatz von Salz. Wir sind weiterhin mit dem Baureferat im Gespräch, um Verbesserungen anzustoßen.

Warum werden die Radwege in München nicht gesalzen?

Radwege, die direkt zwischen Fußweg und Baumgraben laufen, werden über den Baumgraben entwässert. Salz schadet aber Pflanzen und Bäumen, dabei ist jeder Baum in Zeiten des Klimawandels wichtig. Kfz-Fahrbahnen dagegen entwässern direkt in die Kanalisation.

Was fordert der ADFC München?

  • Die Landeshauptstadt muss deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen, um im Winter die Radwege zeitnah frei von Schnee und Eis zu halten. Diese müssen auch ohne Spikereifen sicher befahrbar sein. 
  • Grundsätzlich sprechen wir uns für den Baumschutz aus. Allerdings sind nicht alle Radwege gleich angelegt. Radwege ohne Baumgräben, Fahrradwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen werden meist über die Kanalisation entwässert. Da spricht nichts gegen die Verwendung von Salz und andere auftauende Streumittel.
  • An kritischen Stellen wie Brücken, Steigungen/Gefällestrecken und Kreuzungen und auf Winterhauptrouten darf auch der Einsatz von Salz nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Hier braucht es eine differenzierte Betrachtung.
  • Grundsätzlich muss die Gefahrenlage berücksichtigt werden, das Risiko von schweren Verletzungen für Radfahrende ist nicht hinnehmbar.
  • Die Räumung der Radwege muss frühzeitig erfolgen. Nachräumungen, insbesondere bei Wechsel zwischen Antauen und Gefrieren, müssen rechtzeitig erfolgen. 
  • Die Routen mit dem meisten Radverkehr sollten vorrangig geräumt werden. Wichtige Fahrradstraßen sollten priorisiert von Schnee und Eis befreit werden. Mittelfristig sollte das komplette Radnetz vorrangig bedient werden. 
  • Polizei und Stadt müssen die Rechte von Radfahrenden allen Verkehrsteilnehmenden nahebringen und vordringlich die vorgeschriebenen Überholabstände anmahnen.
  • Ausgebrachtes Streumaterial muss zügig wieder entfernt werden, damit es nicht noch nach der Kälteperiode zu Unfällen kommt.
  • Die Landeshauptstadt muss ihre Informationspolitik in Bezug auf den Winterdienst, wie die Erläuterung der Maßnahmen, die Hinweise auf das Winter-Telefon und die Bekanntmachung von Winterrouten, deutlich verstärken.
     

Ist Splitt eine gute Alternative?

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sind abstumpfende Streumittel (wie Splitt) auf Radwegen die schlechtere Lösung im Vergleich zu auftauenden Mitteln. Dies betrifft insbesondere Verkehrssicherheit, Fahrkomfort, Wirtschaftlichkeit des Einsatzes und Umweltbilanz. Bei Glätte sind Streumittel ohnehin wirkungslos und bringen eher eine Verschlechterung des Kraftschlusses. Darüberhinaus bringen sie Gefahren durch den  Rollsplitteffekt, insbesondere durch liegengebliebene Splitt- oder Sandreste nach Abtauen der Winterglätte, was bei Kurvenfahrten besonders gefährlich ist. Außerdem kann scharfkantiger Splitt für die Reifen der Fahrräder kritisch sein.

Tipps, damit Nässe, Schnee oder Glätte Radfahrende nicht ins Schleudern bringen, haben wir in dem Beitrag „Radfahren im Winter“ zusammengestellt.

Wohin kann ich mich mit Beschwerden wenden?

Du kannst gern uns informieren, wenn du dich über schlecht geräumte Radwege ärgerst. Bitte melde deine Kritik aber auch unbedingt an die Stadt auf der Meldeplattform Radverkehr.

  • Achtung: Du bekommst nur eine ziemlich allgemeine Rückantwort. Wichtig ist, dass die Stadt auf der Karte protokolliert sieht, wo heute der Winterdienst nicht funktioniert. Also schicke ein Foto, möglichst ohne Personen oder Kennzeichen, und markiere die Stelle auf der Karte. 
  • Weitere Möglichkeiten, deine Anregungen und Kritik zu adressieren, um damit die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern, haben wir hier aufgelistet.

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https://muenchen.adfc.de/artikel/winterdienst-auf-radwegen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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