Auch beim Reiserad gibt es heute eine elektrische Antriebsunterstützung; dazu wenn man will auch Zentralgetriebe und Riemenantrieb ("Finder FD12E" von Velotraum, mit Pinion-Getriebe und Gates-Riemen).

www.pd-f.de/Florian Schuh

Der Winterdienst auf Radwegen muss besser werden!

Radfahrende sind mit dem Winterdienst auf Münchner Radwegen unzufrieden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) München, die am Donnerstag, 30.3.2023, vorgestellt und dem Baureferat übergeben wurden.

Mehr als 86 % der Teilnehmenden bewerteten die Qualität der Räumung als schlecht oder sehr schlecht. 

Der ADFC München hatte vom 26.1.-15.2.2023 eine umfangreiche Online-Umfrage zum Winterdienst durchgeführt, an der sich insgesamt 812 Radfahrende beteiligten. Glätte, Spurrillen und Schnee auf den Radwegen machen Radfahrenden in München das Leben schwer. Immer noch sind viele Wege auch Stunden oder gar Tage nach dem letzten Schneefall aus Sicht der Umfrageteilnehmer*innen nicht sicher befahrbar. Die deutliche Mehrzahl der Radfahrenden (68,5 %) sehen auch keine Verbesserung zu den vorangegangenen Wintern, 21 % finden sogar, dass sich der Winterdienst verschlechtert hat. 

Oft wird dann auf die deutlich besser geräumte Fahrbahn ausgewichen, wo Konflikte mit Kfz-Lenker:innen drohen und Radfahrende häufig deutlich zu eng überholt werden. Auch dass das grobkörnige Streumaterial nach der Schneeschmelze noch lange auf den Radwegen liegt, stößt vielen Radfahrenden sauer auf. Wer sein Fahrrad lieber bei Schnee und Eis stehen lässt, steigt laut Umfrage mehrheitlich auf öffentliche Verkehrsmittel um. Die von der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellten Informationen zum Winterdienst auf Radwegen sind vielen Befragten völlig unbekannt.

Anhand der Ergebnisse der Umfrage empfiehlt der ADFC München:

  • Die Landeshauptstadt muss deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen, um im Winter die Radwege zeitnah frei von Schnee und Eis zu halten. Diese müssen auch ohne Spikereifen sicher befahrbar sein. 
  • Nachdem die Winterhauptrouten weiterhin völlig unbekannt sind und Radler nur geringfügig Umwege fahren können, sollten stattdessen die Routen mit dem meisten Radverkehr vorrangig geräumt werden. Wichtige Fahrradstraßen sollten priorisiert von Schnee und Eis befreit werden. Mittelfristig sollte das komplette Radvorrangnetz vorrangig bedient werden. 
  • An kritischen Stellen wie Brücken, Steigungen/Gefällestrecken und Kreuzungen und auf Winterhauptrouten darf auch der Einsatz von Salz nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Hier braucht es eine differenzierte Betrachtung.
  • Polizei und Stadt müssen die Rechte von Radfahrenden allen Verkehrsteilnehmenden nahebringen und vordringlich die vorgeschriebenen Überholabstände anmahnen.
  • Ausgebrachtes Streumaterial muss zügig wieder entfernt werden, damit es nicht noch nach der Kälteperiode zu Unfällen kommt.
  • Die Landeshauptstadt muss ihre Informationspolitik in Bezug auf den Winterdienst, wie die Erläuterung der Maßnahmen, die Hinweise auf das Winter-Telefon und die Bekanntmachung von Winterrouten, deutlich verstärken.

„Um Radwege auch im Winter attraktiv und sicher benutzbar zu machen, genügt die bisherige Praxis nicht“, sagt Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München. „Die Stadt muss ihrer Verkehrssicherungspflicht besser nachkommen. Notfalls auch mit Salz, denn sonst hat sie bei Eisregen keine Chance. An vielen Strecken, insbesondere auf den Brücken, gibt es keine Grünflächen oder Bäume, die durch das Salz zu Schaden kommen könnten. Wir wünschen uns daher, dass der Einsatz von Streusalz auf Radwegen differenzierter betrachtet wird als bisher und dass schnell und pragmatisch zumindest die Brücken und die Steigungs- und Gefällestrecken gesalzen werden. Wir sind sicher, dass wir hier mit dem Baureferat gemeinsam gute und praktikable Lösungen finden.“

Dazu sagt Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer: „Das Baureferat versteht sich als Partner auf dem Weg zu einer leistungsfähigeren und ganzjährig sicheren Radinfrastruktur. Sie ist der Schlüssel, um noch mehr Menschen als bisher zu überzeugen, aufs Fahrrad zu setzen, um sich klimafreundlich im Stadtgebiet zu bewegen. Bei der Mehrheit der Teilnehmenden handelt es sich um Allwetter- und Ganzjahresradlerinnen und -radler. Die Umfrage spiegelt ihre Nutzererlebnisse wider. Wir verstehen die Ergebnisse der ADFC-Winterdienst-Umfrage als hilfreichen Impuls und Input, den Winterdienst weiter zu optimieren und ihn an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen.“

Weitere Informationen zu Umfrageergebnissen
Die Präsentation finden Sie als PDF im blauen Kasten.
 

https://muenchen.adfc.de/artikel/der-winterdienst-auf-radwegen-muss-besser-werden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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