Die Radinfrastruktur gemeinsam verbessern!

Gute Rad-Infrastruktur fällt nicht vom Himmel. Wir freuen uns, wenn interessierte Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen, um gemeinsam eine bessere Radinfrastruktur zu entwickeln.

Wir setzen uns als ADFC an vielen Stellen dafür ein, dass wir sicher und angenehm durch München radeln können.

Trotzdem reicht Lobby-Arbeit nicht aus. Durch Vor-Ort-Termine spüren wir konkrete Gefahrenstellen oder hinderliche Radverkehrswege auf und sprechen direkt mit den zuständigen Behörden.

Aber auch wir sehen nicht alles und freuen uns, wenn interessierte Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen, um gemeinsam eine bessere Rad-Infrastruktur zu entwickeln.

Dazu gehören vor allen Dingen akute Missstände, die behoben werden müssen. Darüber hinaus können größere Verbesserungsvorschläge über die Bezirksausschüsse oder Bürgerversammlungen eingebracht werden.
 

Melden akuter Missstände

Die Stadtverwaltung fördert den direkten Dialog zur Meldung akuter Missstände. Im folgenden Abschnitt haben wir die entsprechenden Kontaktdaten hinterlegt. Mit diesen kann dann direkt Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen werden.

Bewährt hat es sich, wenn Emails die Situation genau beschreibt und realistische Forderungen gestellt werden. Als Aufbau einer solchen Email hat sich folgende Struktur bewährt:

Situation

Genau die aktuelle Situation beschreiben. Ein gutes Foto kann hier sehr hilfreich sein.

Nachteil

Was an der Situation ist eine Gefährdung, ein Mangel, Behinderung oder Nachteil für Radfahrende?

Quantifizierung (wenn möglich)

Wie viele Radfahrende (z.B. pro Stunde oder pro Tag) sind betroffen?

Lösungsvorschlag

Eine Lösung vorschlagen.

Dringlichkeit und Zeitrahmen

Je nach Situation um eine Lösung bitten, oder sie einfordern, und einen realistischen Zeitrahmen setzen.

 

Kontakt zur Landeshauptstadt München

Je nach Thema bieten unterschiedliche Behörden/Dienststellen um Feedback von Bürgerinnen und Bürger.

Wir empfehlen der zuständigen Abteilung zu schreiben (siehe Tabelle), sowie in cc

  • dem Radbeauftragten (radverkehr(AT)muenchen.de)
  • dem zentralen Verkehrsmanagement (verkehrsmanagement.kvr(AT)muenchen.de)
  • unsere AG verkehr(AT)adfc-muenchen.de (für unsere Abstimmungen mit der Stadt)

Update 2021: Bitte nutzt neben den unten stehenden Emailadressen auch gerne die „Meldeplattform Radverkehr“. Dort kann man sehr komfortabel für die relevanten Bereiche eine Meldung absetzen und Vorschläge öffentlich dokumentieren. Gerne können dort auch Autos auf Radlwegen gemeldet werden.

zur Meldeplattform Radverkehr

Thema

Link zu Kontakt

Verkehrszeichen / Verkehrsführung

Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Kontaktmöglichkeiten über Webseite nutzen.

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Schäden an Wegen

Landeshauptstadt München, Baureferat Kontaktmöglichkeiten über Webseite nutzen.

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Müllablagerung, Verunreinigung

 

/ Fehlende Schneeräumung, Winterdienst

Landeshauptstadt München, Baureferat
Kontaktmöglichkeiten über Webseite nutzen.

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Störung Straßenbeleuchtung

Landeshauptstadt München, Baureferat
Kontaktmöglichkeiten über Webseite nutzen.

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Fehlerhafte Fahrbahnmarkierungen

Radweg- oder Fahrbahnschäden

Landeshauptstadt München, Baureferat
zur Webseite...

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Parkverstöße/Falschparken

Die Meinungen, wie Falschparkende oder Parkverstöße gemeldet werden können, gehen auseinander.

> Die folgende Anleitung beschreibt, wie man der zuständigen Polizeiinspektion Falschparkende meldet. Diese werden ggf. an die zuständige Kommunalbehörde weitergeleitet, aber man kümmert sich normalerweise darum:
https://ndreke.de/2016/10/19/falschparker-anzeigen-muenchen.html

> Auch gibt es die Möglichkeit Dienste wie “Weg-li” zu verwenden. Diese leiten Beschwerden ebenfalls zu den richtigen Behörden weiter: https://www.weg-li.de/

 

Größere Änderungen an Infrastruktur

Die Bezirksausschüsse sind ebenfalls in der Lage, über dort eingereichte Anträge, Dinge bei Annahme des Antrags schnell an die Verwaltung weiter zugeben. Die Arbeitsgruppe AG Verkehr des ADFC München unterstützt beim Formulieren eines solchen Antrags.

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https://muenchen.adfc.de/artikel/verbesserung-radinfrastruktur

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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