Eintrittsbändchen ADFC Veranstaltung

Eintrittsbändchen ADFC Veranstaltung © ADFC | Deckbar

Teilnahmebedingungen für alle Kurse der Radfahrschule

Die Teilnahmebedingungen für die Kurse der Radfahrschule regeln Dinge wie Anmeldung, Bezahlung und Rücktritt und gelten sowohl für Anfängerkurse wie auch für FahrSicherheitsTrainings aller Stufen.

1.  Präambel:

Die vom ADFC München e.V. durchgeführten Radfahrschulungen für Fahranfänger:innen und FahrSicherheitsTrainings fortgeschrittener Radfahrer:innen dienen entsprechend dem Vereinsziel der Förderung des Fahrradfahrens.
Sie dienen keinem gewerblichen oder kommerziellen Zweck. Die Radfahrschulungen werden von ehrenamtlichen Mitgliedern geplant, organisiert und durchgeführt. Die Bedingungen sind für ADFC-Mitglieder und Nichtmitglieder gleich, soweit nicht anders angegeben.

 

2.  Anmeldung:

Mit der Anmeldung (Online) bietet der/die Teilnehmer:in dem ADFC München e.V. den Abschluss eines der Anmeldung entsprechenden Schulungsvertrages an. Die Annahme der Kursanmeldung durch den ADFC München e.V. ist erfolgt, wenn sie durch die Radfahrschule des ADFC München e.V. schriftlich/per Mail bestätigt wird.

 

3.  Bezahlung:

Die Bezahlung des Teilnahmebetrages kann ausschließlich im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgen. Der Teilnahmebetrag ist mit Zustandekommen des Vertrags fällig und wird nach Anmeldebestätigung eingezogen. Bei Anfängerkursen findet die Abbuchung 2 Wochen nach Anmeldebestätigung statt, bei FahrSicherheitsTrainings und dem Fahrpraxiskurs für Anfänger:innen jeweils ca. 1-2 Wochen vor dem Kurstag. Die Teilnahme am Kurs ist erst mit Eingang des Lastschriftbetrages auf dem Bankkonto des ADFC München e.V. gesichert.

 

4.  Rücktritt von einem Schulungskurs / Absage des Kurses seitens des ADFC München e.V.

Ein:e Teilnehmer:in kann nur durch schriftliche Erklärung von einem noch nicht begonnenen Schulungskurs zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Ausbildung, erstatten wir den Teilnahmebetrag abzüglich eines Bearbeitungsentgelts zurück. Bei mehrtägigen Schulungen beträgt dieser 15 €, bei eintägigen Schulungen 50% des Teilnahmebetrages. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen zum Kurs erfolgt keine Erstattung.
Sollte der Kurs seitens des ADFC München e.V. abgesagt werden müssen, wird der Teilnahmebetrag unverzüglich nach Absage in voller Höhe erstattet.

 

5.  Risiken:

Da die Teilnahme an einer Radfahrschulung bzw. einem FahrSicherheitsTraining für Ungeübte anstrengend ist, sollte eine ausreichende körperliche Fitness vorhanden sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, die Schulungsdauer von jeweils 90 bzw. bis zu 240 Minuten pro Termin (je nach gewähltem Kurs) ohne Erschöpfung überstehen zu können, lassen Sie sich bitte ärztlich beraten. Bei den Anfängerkursen werden Schulungsräder zur Verfügung gestellt. Diese Fahrräder sind bis 100 kg Körpergewicht zugelassen. Für eine Teilnahme an einem Fortgeschrittenenkurs werden Grundkenntnisse im Fahrradfahren vorausgesetzt. Während des Kurses sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Der/die Teilnehnmer:in ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des ADFC München e.V. bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit des Trainingsgeländes sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Sie/Er akzeptiert daher, dass der ADFC nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des ADFC München e.V. vor Beginn der jew. Schulungsveranstaltung.

 

6.  Haftungsbeschränkung:

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Der/die Teilnehmer:in erklärt, wie schon unter Ziffer 5 erwähnt, dass sein/ihr Gesundheitszustand den Anforderungen der Radfahrschulung entspricht. Schadenersatzansprüche gegen den ADFC München e.V., gleich aus welchem Rechtsgrunde, bestehen nur, soweit dem ADFC München e.V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den ADFC München e.V. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist. Für diese Schäden haftet der ADFC Mün­chen e.V. bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, mit maximal 4.000,00 € je Schulung und Teilnehmer; bei Personenschäden mit maximal 75.000,00 €. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ADFC München e.V., sofern der/die Teilnehmer:in Ansprüche gegen diese geltend macht.

Radfahrschule im ADFC München e.V.                                                                                                        

Stand: 02.2023

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