Fahrrad Seitenansicht Illustration

Fahrrad Seitenansicht Illustration © ADFC | april agentur

Tipps für Teilnehmende an ADFC Radfahrkursen für Anfänger:innen

Tipps zu den Themen Kondition, Fahrrad, Ausrüstung und Verpflegung bei Teilnahme an einem Radfahrkurs für Anfänger:innen.

Wir freuen uns, dass du beim ADFC München e.V. das Radfahren erlernen möchtest. Damit wir alle gemeinsam das Ausbildungsziel erreichen und bei der Schulung viel Freude, Spaß und Erfolg haben, bitten wir dich, die nachstehenden Hinweise zu beachten.

Welche Kondition bzw. Fitness benötigst du?

Du solltest in der Lage sein, die Schulungszeit von 8 x 90 Minuten, 6 x 120 Minuten bzw. 4 x 180 Minuten (Wochenendschulung) mit Freude zu bewältigen. Wenn du in deiner Freizeit andere Sportarten betreibest oder dich anderweitig fit hältst, kannst du davon ausgehen, dass du dich auch bei uns nicht zu sehr verausgaben musst. Solltest du körperliche oder gesundheitliche Probleme haben, weisen wir dich ausdrücklich darauf hin, dass dies den Kurserfolg gefährden kann. Ferner weisen wir dich darauf hin, dass die Kurse in deutscher Sprache abgehalten werden.

Welches Fahrrad benötigst du?

Teilnehmende, die reine Anfänge:innen sind, benutzen bei unseren Schulungen grundsätzlich die vom ADFC München e.V. zur Verfügung gestellten Fahrräder. Anfangs entfernen wir für die Ausbildung die Pedale und stellen den Sattel sehr tief. Je nach Ausbildungsfortschritt werden die Pedale angeklickt und der Sattel schrittweise höher gestellt.

Ein eigenes Fahrrad kann erst mitgebracht werden, wenn du das Radfahren beherrschst. Die Zustimmung der jeweiligen Schulungsleitung zur Fortsetzung der Ausbildung auf dem eigenen Fahrrad ist jedoch unbedingt erforderlich. Dein mitgebrachtes Fahrrad muss technisch in einwandfreiem Zustand sein. Wir empfehlen vorab eine Inspektion in einer guten Fahrradwerkstatt. Bremsen, Gangschaltung und Beleuchtung müssen funktionstüchtig sein. Lass auch Reifen und Kette auf Verschleiß prüfen und bei Bedarf erneuern.

Zu unseren Fahrpraxis-Kursen für Anfänger:innen kannst du auswählen: Idealerweise nimmst du bereits mit deinem eigenen Fahrrad und Helm teil. Wer noch keines hat oder wem die Anreise damit zu kompliziert ist, kann von uns ohne zusätzliche Kosten ein Schulungsrad und einen Helm ausleihen.

Welche Ausrüstung brauchst du?

Das ADFC Schulungsfahrrad ist voll ausgerüstet.

Für dich persönlich: Du benötigst Kleidung, in der du dich gut und bequem bewegen kannst. Vor allem das Schuhwerk muss dafür geeignet sein, auf Fahrradpedalen Halt zu bieten. Darüber hinaus sei bitte auf angekündigte Änderungen der Witterung vorbereitet und bring bei angekündigtem Regen eine Regenjacke mit. Bei starkem Regen wird die Schulung unterbrochen bzw. vorher abgesagt. Wie eine Absage erfolgt teilt dir das Ausbildungsteam jeweils bei Kursbeginn mit. Bei Dauersonnenschein benötigst du eine Kopfbedeckung. Das Tragen eines Fahrradhelms wird empfohlen. Ein geeigneter Fahrradhelm wird dir auf Wunsch von deinen Schulungsleitern ausgehändigt.

Verpflegung:

Bring bitte zu den Schulungen regelmäßig ausreichend Getränke mit. Insbesondere bei Wochenendschulungen solltest du außerdem deinen persönlichen Verpflegungsbedarf dabei haben.

Persönliche Mitwirkung ist erforderlich!

Unsere Schulungsleiter:innen sind stets offen für deine Wünsche, Anregungen und Kritik. Wir möchten dir das Radfahren beibringen und werden alles daran setzen, dass du dabei Erfolg und auch Spaß hast. Falls Probleme oder ungeplante Ereignisse auftreten, auf die unsere Schulungsleiter:innen keinen oder nur wenig Einfluss haben, sollten alle Gruppenmitglieder eigenverantwortliches Handeln und ein gewisses Engagement für die Belange der Gruppe zeigen. Hab bitte Verständnis dafür, dass manche Mitschüler:innen schneller oder langsamer lernen.

Teilnahmebedingungen:

Unsere Teilnahmebedingungen für ADFC-Radfahrschulungen sind DIE verbindliche Grundlage zur Teilnahme an einem unserer Kurse. Bitte lies dir diese deshalb aufmerksam durch bevor du dich anmeldest.

Radfahrschule im ADFC München e.V.            Stand: 01.2023

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https://muenchen.adfc.de/artikel/tipps-fuer-teilnehmende-an-adfc-radfahrkursen-fuer-anfaengerinnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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