Rad-Ringdemo in München

Rad-Ringdemo 30.06.2019 Radentscheid München Foto: Tobias Hase

AG Rikscha

Die AG Rikscha ist die Branchenvertretung der gewerblichen Rikschafahrer*innen in München und Anlaufstelle für Informationen und Beratung zu den Themen Personentransport auf dem Fahrrad, Lastenräder und E-Mobility.

DAS MACHEN WIR

  • Beratung und Information zu den Themen Rikscha, Lastenrad, Personentransport mit Fahrrädern, Pedelec/E-Mobility
  • Vertretung der Branche gegenüber den Behörden und der Stadtverwaltung (KVR, Polizei)
  • verkehrspolitische Arbeit (Standplätze, Branchen-Bedingungen etc.)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Fernsehen, Internet)
  • Ausbildung der Rikschafahrer*innen (Stadtgeschichte, Erste Hilfe, Deeskalation u.ä)
  • Aktionen und Info-Events (z.B. das Münchner Spendenradeln)

DAS SIND WIR

Seit zwanzig Jahren prägen Rikschas das Stadtbild in München. Über 200 Einzelunternehmer*innen bieten klassische Stadtführungen, Direktfahrten sowie Eventfahrten an. Ein etabliertes, nachhaltiges und ernst zu nehmendes Business!

Die AG Rikscha wurde 2014 gegründet, um für die Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und den einzelnen Fahrer*innen einen zentralen Ansprechpartner zu schaffen. So finden Absprachen statt, die z.B. den offiziellen Rikscha-Standplatz am Marienplatz betreffen. Auch die offiziellen Standplätze während des Oktoberfestes sind das Ergebnis unserer verkehrspolitischen Arbeit. Eine Teilhabe an der AG Rikscha steht jeder Person offen - unabhängig von einer Mitgliedschaft im ADFC.

Die AG Rikscha ist aber nicht nur Interessenvertretung der gewerblichen Fahrer*innen im Münchner Stadtgebiet - auch Privatpersonen, Institutionen und Vereine möchten wir ansprechen und zum Thema Personentransport mit dem Fahrrad informieren. Neben unserem Know-How über Rikschas, kennen wir uns auch sehr gut mit Transporträdern, Fahrrad-Anhängern und Pedelec-Systemen aus. Dieses Wissen geben wir gerne weiter!

Teamleitung

ADFC München

Maximilian Schmid

Teamleiter AG Rikscha & Lastenräder

Maximilian Zwez

Stellvertreter AG Rikscha & Lastenräder


Jede*r Rikschafahrer*in ist herzlich eingeladen aktiv bei der AG Rikscha zu mitzumachen. Eine Mitgliedschaft im ADFC ist hierfür nicht erforderlich. Wir treffen uns vierteljährlich zu einer AG-Sitzung.
 

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https://muenchen.adfc.de/artikel/ag-rikscha

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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