Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband München e. V.

ADFC - Radsternfahrt

A95-Abschnitt für die Sternfahrt ungeeignet

Stellungnahme des ADFC München: Der von den zuständigen Behörden für die Sternfahrt angebotene „Autobahnabschnitt” der A95 stellt de facto keine Option dar. Im Folgenden erläutern wir unsere Sicherheitsbedenken und organisatorischen Probleme.

Sicherheitsrisiken für tausende Teilnehmende

Die 2024 genutzte und nun erneut vorgeschlagene Route weist Sicherheitsdefizite auf, die bei der zu erwartenden höheren Teilnehmerzahl nicht zu verantworten sind:

  • Enge Wendungen: Sowohl bei der Auffahrt an der Fürstenrieder Straße, als auch am Luise-Kiesselbach-Platz müsste der Demozug eine 180-Grad-Wendung durchführen. Das führte bereits bei der letztjährigen Veranstaltung mit etwa 3.000 Teilnehmenden auf diesem Abschnitt zu problematischen Rückstaus. Bei günstigen Wetterbedingungen und deutlich höherer Teilnehmerzahl würde sich die Situation dramatisch verschärfen.
  • Einspurige Engführung: Nach der Wendung am Luise-Kiesselbach-Platz ist die Fahrbahn nur einspurig, was zu weiteren Verzögerungen und Sicherheitsrisiken führt. Hier besteht erneut das Risiko, dass wie 2024 viele Teilnehmer aufgrund der Wartezeiten abspringen.
  • Baustellensituation: Die vorhandenen Bauarbeiten an den Kreuzhofbrücken (teilweise Behelfsbrücken) sowie die einspurige Führung in der Fürstenrieder Straße verschärfen die ohnehin angespannte Situation zusätzlich. Baustellen gäbe es auf der A96 auch, jedoch ohne die obigen Engstellen.
  • Fahrt entgegen der Fahrtrichtung: Es müsste jeweils entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung über die Autobahn gefahren werden - ein Bild, das wir nicht vermitteln möchten. 

 

Unvereinbarkeit mit dem Demonstrationszweck

Die vorgeschlagene Strecke konterkariert zentrale Anliegen unserer Demonstration:

  • Keine echte Autobahn: Bei dem angebotenen Streckenabschnitt handelt es sich faktisch nicht um eine Autobahn, sondern um die Bundesstraße B2, erkennbar an der weißen statt blauen Beschilderung. Dies untergräbt ein Kernziel unserer Demonstration: das Erlebnis und die Sichtbarmachung der Nutzung einer echten Autobahn durch Fahrräder.
  • Umständliche Routenführung: Die komplizierte Streckenführung mit scharfen Wendungen und einspurigen Passagen erinnert eher an die oft kritisierte, mangelhafte Radinfrastruktur, gegen die wir demonstrieren. Ein wesentliches Ziel unserer Versammlung ist jedoch, zu zeigen, wie gut Verkehrsinfrastruktur gestaltet sein kann.
  • Unzureichende Streckenlänge: Mit lediglich 2,35 Kilometern (1,4 km Nordseite + 0,95 km Südseite) ist der angebotene Abschnitt viel zu kurz, um die erwartete Anzahl an Teilnehmenden angemessen aufzunehmen. Die beeindruckende Größe unserer Demonstration ließe sich auf dieser Strecke weder entfalten noch medial vermitteln.

Mediale Darstellung unmöglich

Für die öffentliche Wahrnehmung unseres Anliegens ist die vorgeschlagene Strecke völlig ungeeignet:

  • Fehlende Fotoperspektiven: Es gibt keine Brücken oder erhöhte Positionen, von denen aus Pressevertreter das beeindruckende Bild tausender Radfahrender auf der Autobahn einfangen könnten. Die eindrucksvollen Bilder der Veranstaltung von 2023, die typischerweise aus erhöhter Position aufgenommen wurden, wären auf der vorgeschlagenen Strecke nicht möglich.
  • Kein erkennbarer Autobahncharakter: Die fehlende eindeutige Autobahnkennzeichnung würde in der medialen Berichterstattung den Charakter und die Symbolik der Demonstration erheblich schwächen.

Alternativvorschlag

Als konstruktive Alternative könnten wir uns die Nutzung der A95 vom Luise-Kiesselbach-Platz bis zum Neurieder Kreisel vorstellen. Dort könnte eine Wendung erfolgen und anschließend die Fahrt stadteinwärts bis zur AS Maxhof mit Abfahrt in die Boschetsrieder Straße. Diese Route würde sowohl den Sicherheitsanforderungen als auch dem Demonstrationszweck deutlich besser gerecht werden.

Fazit

Die Sicherheit tausender Teilnehmender sowie die wirksame Vermittlung unseres Anliegens müssen oberste Priorität haben. Der vorgeschlagene A95-Abschnitt erfüllt in beiden Punkten nicht die notwendigen Mindestanforderungen. Wir erwarten von den zuständigen Behörden eine konstruktive Zusammenarbeit zur Findung einer geeigneten Alternative, die sowohl den Versammlungszweck als auch die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet.

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