Ortsgruppe Unterschleißheim & Oberschleißheim

Die Gründung findet am 6. Oktober 2023 statt. Sei dabei!

Liebe Radbegeisterte in Unter- und Oberschleißheim,

egal ob verkehrspolitische Themen, Radtouren oder Sicherheitstrainings: Der ADFC möchte zukünftig für Radfahrerinnen und Radfahrer aus Unter- und Oberschleißheim vor Ort direkter ansprechbar sein und Menschen mit gemeinsamen Interessen am Rad vernetzen. 

Deshalb findet die Gründungsveranstaltung für die  

ADFC Ortsgruppe Unterschleißheim und Oberschleißheim am Freitag, 06. Oktober 2023 statt. 

Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 19:00 Uhr. 

Konferenzraum im Bürgerzentrum Oberschleißheim am Bürgerplatz, Theodor-Heuss-Straße 29

Vieles ist möglich beim ADFC. Wir haben viel Freiraum für Aktive, die den Radverkehr verbessern wollen - völlig unabhängig von einer Mitgliedschaft. Wir suchen aber nicht nur die Vielfahrer:innen, sondern alle Menschen, die das Fahrrad für ihre Mobilität in Alltag und Freizeit nutzen wollen. Teilt die Einladung gerne in eurer Familie und mit Freunden und kommt gemeinsam zur Gründung der Ortsgruppe.

  

Das kann es zukünftig in Unter- und Oberschleißheim geben:

  • Regelmäßige Treffen der Radbegeisterten  
  • Austausch über das ganze Spektrum des Fahrradfahrens
  • Ideen sammeln für die Verbesserung der Radinfrastruktur
  • Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung mit dem Rad
  • Information über die vielfältigen Angebote des ADFC uvm.

Im Rahmen der Gründungsversammlung informieren wir über den Aufbau des ADFC, die bestehenden Ortsgruppen im Landkreis München und die Möglichkeiten einer Ortsgruppe. Für Fragen, Ideen oder Anregungen ist genügend Zeit eingeplant. Außerdem wollen wir bis zu vier Sprecherinnen und Sprecher wählen.  Für die Besetzung des Teams gibt es bereits Vorschläge, wir freuen uns auf Weitere aus eurem Kreis. 

Die Gründung der Ortsgruppe wird von den ADFC-Aktiven Helga Keller-Zenth, Klaus Linberg und 

Robert Burschik organisiert. Unterstützt werden alle Ortsgruppen im Landkreis München von Elisabeth Freundel, der Landkreiskoordinatorin des ADFC-Kreisverbandes München, der Arbeitsgruppe Landkreis München, durch den Austausch mit den anderen Ortsgruppen im Landkreis München  und den vielen weiteren Arbeitsgruppen des Kreisverbandes.

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Wir sind dran, gemeinsam mit euch.

https://muenchen.adfc.de/artikel/ortsgruppe-unterschleissheim-oberschleissheim

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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