Collisions between a bicycle and a car

Symbolbild

Tödlicher Unfall mit Radfahrerin: ADFC München fordert Ad-hoc-Maßnahme

Der für eine 65-jährige Radfahrerin tödliche Zusammenstoß mit einem Lkw am 26.4. zeigt aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) München erneut, wie gefährlich sogenannte Radfahrstreifen in Mittellage für Radfahrende sind.

„Radfahrstreifen in Mittellage gefährden Radfahrende massiv“
Der ADFC hatte genau diesen Radfahrstreifen in Trudering  bereits bei dessen Bau in der Presse scharf kritisiert und fordert jetzt die Stadt auf, den Radfahrstreifen unverzüglich umzubauen.
Am Freitag, 26.4.2024 erfasste ein Lkw-Fahrer in der Kreillerstraße bei einem Spurwechsel eine Radfahrerin und tötete sie. Der Lkw-Fahrer wollte auf die Rechtsabbiegerspur wechseln. Zwischen der Geradeaus- und der Rechtsabbiegerspur liegt der Radfahrstreifen.

Stadt riskiert Todesfälle
Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München,
erklärt: „Radfahrstreifen in Mittellage gefährden Radfahrende massiv, besonders auf großen Straßen mit Schwerlast- und Busverkehr. Lkw, Busse und Autos müssen den Radweg überqueren, um auf die Rechtsabbiegespur zu kommen. Wer so etwas baut, stellt den möglichst schnellen Verkehrsfluss von Kraftfahrzeugen über die Verkehrssicherheit von Radfahrenden. So riskiert die Stadt Tote – wie sich leider jetzt gezeigt hat. Oberbürgermeister Dieter Reiter muss jetzt endlich die Sicherheit und Gesundheit der Radfahrenden priorisieren und die Interessen des Kfz-Verkehrs hintenanstellen.“

Entstehung der Gefahrenstelle
2019 entfernte die Stadt den vorhandenen alten Radweg, um eine gesonderte Abbiegespur für den Autoverkehr bauen zu können. In diesem Zusammenhang wurde auch der Radfahrstreifen in Mittellage angelegt. Angeblich sollten Radfahrende so vor Rechtsabbiegern sowie vor den Tankstellenausfahrern geschützt werden. Tatsächlich aber ging es der Stadt schon damals darum, die „Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Bajuwarenstraße/ Kreillerstraße/ Wasserburger Landstraße weiterhin zu gewährleisten” – wie es auch in der damaligen Beschlussvorlage festgehalten wurde. Schon 2019 kritisierte der ADFC diesen Umbau als ungeeignet, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen.

Radfahrstreifen nicht regelkonform angelegt
Am Unfallort in der Kreillerstraße wurde zudem der Radfahrstreifen in Mittellage falsch ausgeführt: Der Radweg führt zunächst im Seitenraum hinter einer Baumreihe und wird erst unmittelbar im Bereich der Kreuzung auf die Fahrbahn geführt. Autofahrer:innen, die die Strecke nicht kennen, rechnen nicht damit, dass plötzlich Radfahrende auf die Fahrbahn gelotst werden. Zugleich befindet sich dort die Zufahrt einer Tankstelle. Eine unübersichtliche Situation, die Kfz-Lenker:innen überfordert.

ADFC fordert Ad-hoc-Maßnahme
Andreas Schön erklärt:
„Als Ad-hoc-Sicherheitsmaßnahme muss der Radweg deutlich früher auf die Fahrbahn verlegt werden und zunächst in einem geschützten Radfahrstreifen im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs auf die Kreuzung mit dem Radfahrstreifen in Mittellage geführt werden. Mittelfristig muss dieser entfernt und die Kreuzung mit sicheren Radwegen komplett umgebaut werden: Getrennte Ampelphasen und Kreuzungen mit einem engen Kurvenradius, der die Autofahrenden zwingt, langsam und bedächtig um die Kurve zu fahren, sind neben rot markierten Radwegfurten geeignetere Mittel, um Radfahrende vor rechtsabbiegendem Kfz-Verkehr wirksam zu schützen.“

Hintergrund
Polizei-Pressemitteilung zum Unfall 27.4.2024
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/066275/index.html
Beschlussvorlage der Stadt (S. 5) zum Umbau
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/3685051
ADFC-Stellungnahme von 2019 in der Presse zum Bau des Radfahrstreifens in Mittellage in Trudering
https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/landkreis-ost/neuer-radweg-trudering-umstritten-12722649.html
ADFC-Positionspapier zu Radfahrstreifen in Mittellage
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Politik_und_Verwaltung/Download/ADFC-Position_zu_Radfahrstreifen_in_Mittellage.pdf

https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/toedlicher-unfall-mit-radfahrerin-adfc-muenchen-fordert-ad-hoc-massnahme

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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