Offener Brief an das Bauamt Freising: Radverkehr fördern statt behindern!

Die ADFC Ortsgruppe Neuried hat sich mit einem offenen Brief an das Bauamt und die Medien gewandt, um die schlechten Radverkehrsbedingungen anzuprangern und die Forderungen des ADFC publik zu machen.

Die jahrzehntelange Untätigkeit der Behörde empört die Aktiven im Fahrrad-Club. Hier der Wortlaut des Briefes:

München/Neuried, den 1. Juni 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3. Mai 2022 berichtete der 1. Bürgermeister der Gemeinde Neuried, Harald Zipfel, im Bau- und Umweltausschuss über ein Treffen mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes Freising und des Landratsamtes München sowie der Polizei zur Radwegführung entlang der Staatsstraße (St) 2344 (Forstenrieder Straße/Planegger Straße). Die abschließende Zusammenfassung des Bürgermeisters: „Dieses Treffen ist aufgrund der restriktiven Haltung des Vertreters des Staatlichen Bauamtes weitestgehend ergebnislos verlaufen."

Diese Aussage können wir vom ADFC einfach nicht fassen! 

Seit Oktober 2011 – der Vorstellung des verkehrstechnischen Gutachtens zum möglichen Rückbau der St2344  im Gemeinderat – bemüht sich die Gemeinde Neuried immer wieder um eine Verbesserung der Situation für die Radfahrenden entlang der St2344. Ohne Erfolg! Seit mehr als zehn Jahren gibt es keinen Fortschritt bei diesem Projekt.

Dabei ist die Strecke bereits Teil des vom Bayrischen Bauministerium vorgeschlagenen „Radverkehrsnetzes Bayern“, das als Alltagsnetz alle bayerischen Gemeinden möglichst durchgängig, sicher und direkt miteinander verbinden soll. Dieses Netz dient als Grundlage für die Priorisierung des künftigen Ausbaus der Radinfrastruktur. 

Da sollte doch endlich Bewegung in die Sache kommen? Weit gefehlt! Der Vertreter des Staatlichen Bauamts, also Ihre Behörde, unternimmt bzw. genehmigt wieder nichts – eine weitere Neuauflage Ihrer ablehnenden Haltung, die dieses wichtige Radverkehrsprojekt seit Jahren beharrlich torpediert. Dabei steht fest, dass der Ausbau der Strecke für Klimaschutz und Verkehrssicherheit dringend notwendig ist.

Nein, so kommt keine Mobilitätswende zustande. Nur wenn Menschen sich zu Fuß und auf dem Rad in Neuried sicher fühlen, werden sie ihr Fahrzeug stehen lassen. Dafür benötigen sie sichere, gute Rad- und Fußwege. Wer sich gefährdet fühlt, steigt nicht auf das Rad um. Kinder und ältere Menschen sowie weniger geübten Radfahrenden bleibt das Radfahren so verwehrt, alle Radfahrenden müssen hohe und unnötige Risiken eingehen, um von A nach B zu gelangen. 

Die ADFC Ortsgruppe Neuried fordert deshalb

  1. die sofortige Einrichtung eines Sicherheitstrennstreifens zwischen dem Radweg und parkenden Autos auf der Nordseite der Forstenrieder Straße zwischen Münchner Straße und Am Schwaigfeld. Einen solchen Sicherheitstrennstreifen aus betrieblichen Gründen (Winterdienst, Straßenentwässerung usw.) abzulehnen und die Sicherheit für den Radverkehr als nachrangig zu bewerten, ist inakzeptabel. Menschenleben zählen mehr.
  2. den Planungsstart für eine Radwegführung in beide Richtungen, die auch künftigen Anforderungen des Radverkehrs gerecht wird – jetzt, nicht in 15 Jahren!
  3. den Bau von Radwegen nach aktuellem Standard, zum Beispiel geschützte Radfahrstreifen entlang der St2344 unter Verzicht auf eine Fahrspur.
  4. bessere Bedingungen zur Querung der St2344. Zu wenig Übergänge und lange Ampelwartezeiten erschweren das Wechseln auf die andere Seite. Daher nutzen Radfahrende derzeit oft die falsche Seite und radeln in Gegenrichtung.

Bitte arbeiten Sie mit uns gemeinsam an der Mobilitätswende. Nutzen Sie die Unterstützung, die von uns, dem ADFC Neuried, und der Gemeinde kommt und verschenken Sie dieses Potenzial nicht. Wir wollen und brauchen eine Verkehrswende – wir sind weiterhin bereit dazu. Lassen Sie uns jetzt beginnen!

Mit freundlichen Grüßen

ADFC Ortsgruppe Neuried
Ortssprecher András Egerassy
Telefon: 0152-52 08 82 38
neuried [at] adfc-muenchen.de

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Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, davon mehr als 30.000 in Bayern und rund 8500 in München die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.


https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/offener-brief-an-das-bauamt-freising-radverkehr-foerdern-statt-behindern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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