Aufhebung des Radfahrverbots am Mühltalberg in Straßlach sinnvoll und notwendig

Das Verwaltungsgericht München verhandelt am Mittwoch, 18. Januar 2023, über die Sperrung der Mühlstraße für den Radverkehr in Straßlach-Dingharting.

Ein Münchner Radfahrer hatte gegen die Gemeinde Straßlach-Dingharting und das seiner Meinung nach unverhältnismäßige Radfahrverbot geklagt.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München kritisiert das Radfahrverbot an dieser von Alltags- und Freizeitradler:innen viel frequentierten Strecke seit langem und sieht derzeit keine für Radfahrende taugliche Alternative zu der gesperrten Abfahrt. „Bei langsamer und vorsichtiger Bergabfahrt besteht aus Sicht des ADFC keine Gefahr für Radfahrende. Das Radfahrverbot ist weder sinnvoll noch verhältnismäßig, dessen Aufhebung aus unserer Sicht notwendig", erklärt Hartmut Schüler, ehemaliger Landkreisbeauftragter des ADFC München, der in Straßlach wohnt.

Die von der Gemeinde ausgeschilderte Alternativroute, die im Winter nicht geräumt wird, ist nach Einschätzung des Fahrrad-Clubs für die meisten Radfahrenden völlig untauglich. „Diese holprige Strecke voller Kurven mit Gefälle, Schotter, Matsch und einem äußerst schmalen kiesfreien Fahrstreifen ist nur für sattelfeste Radfahrende mit Mountainbike zu empfehlen“, erklärt Schüler. „Für Familien mit Kindern, ältere und weniger versierte Radlerinnen und Radler ist diese Ausweichstrecke, der Isarradweg von Grünwald hinunter ins Mühltal, ebenso wenig geeignet wie für Rennradfahrende.“

Auch die Strecke entlang der Hauptstraße durch Straßlach stellt keine sichere Route dar. Die Staatstraße verfügt über keinen Radweg und die Verkehrsbelastung ist hoch: Rund 8000 Kraftfahrzeuge fahren hier täglich*, darunter viele Lkw.

„Sollte das Radfahrverbot weiter bestehen, wird die Gemeinde nicht umhinkommen, eine für alle Radfahrenden geeignete Alternative zu schaffen. Dafür muss entweder gemeindeübergreifend der Isarradweg schnell gut ausgebaut werden oder innerorts eine sichere Radroute geschaffen werden“, sagt Schüler.

Da die asphaltierte Mühltalstraße im Winter vorbildlich geräumt wird, ist sie auch aus diesem Grund für den Radverkehr bei angepasster Geschwindigkeit sehr gut geeignet. Der ADFC fordert dort schon lange Tempo 20 für alle Verkehrsteilnehmenden.

Darüber hinaus besteht auf der Mühlstraße in beiden Richtungen nach geltender StVO ein Überholverbot von Fußgänger:innen und Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge, da der in §5 Absatz 4 vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 2 Meter (außerorts; innerorts 1,5 Meter) dort nicht eingehalten werden kann. Dieses Überholverbot sollte die Gemeinde umgehend per Schild deutlich kenntlich machen. Die Polizei ist zudem gefordert, auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten, um die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmender zu gewährleisten.

Hinweise für Redaktionen
Verwaltungsgericht München
18.01.2023: 14:00 Uhr: Augenschein: Wanderparkplatz Mühltal in Straßlach-Dingharting,14:30 Uhr: Mündliche Verhandlung: Sitzungssaal der Gemeinde Straßlach-Dingharting bzw. bei Einverständnis der Parteien vor Ort
https://www.vgh.bayern.de/vgmuenchen/oeffentl/termine/index.php

*Landesbaudirektion Bayern / Zentralstelle Straßeninformationssysteme / Zählstellehttps://www.baysis.bayern.de/internet/verdat/svz/zaehlstelle/index.html?zaehlstellennummer=79359405&jahr=2021


https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/aufhebung-des-radfahrverbots-am-muehltalberg-in-strasslach-sinnvoll-und-notwendig

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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