Aufhebung des Radfahrverbots am Mühltalberg in Straßlach sinnvoll und notwendig

Das Verwaltungsgericht München verhandelt am Mittwoch, 18. Januar 2023, über die Sperrung der Mühlstraße für den Radverkehr in Straßlach-Dingharting.

Ein Münchner Radfahrer hatte gegen die Gemeinde Straßlach-Dingharting und das seiner Meinung nach unverhältnismäßige Radfahrverbot geklagt.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München kritisiert das Radfahrverbot an dieser von Alltags- und Freizeitradler:innen viel frequentierten Strecke seit langem und sieht derzeit keine für Radfahrende taugliche Alternative zu der gesperrten Abfahrt. „Bei langsamer und vorsichtiger Bergabfahrt besteht aus Sicht des ADFC keine Gefahr für Radfahrende. Das Radfahrverbot ist weder sinnvoll noch verhältnismäßig, dessen Aufhebung aus unserer Sicht notwendig", erklärt Hartmut Schüler, ehemaliger Landkreisbeauftragter des ADFC München, der in Straßlach wohnt.

Die von der Gemeinde ausgeschilderte Alternativroute, die im Winter nicht geräumt wird, ist nach Einschätzung des Fahrrad-Clubs für die meisten Radfahrenden völlig untauglich. „Diese holprige Strecke voller Kurven mit Gefälle, Schotter, Matsch und einem äußerst schmalen kiesfreien Fahrstreifen ist nur für sattelfeste Radfahrende mit Mountainbike zu empfehlen“, erklärt Schüler. „Für Familien mit Kindern, ältere und weniger versierte Radlerinnen und Radler ist diese Ausweichstrecke, der Isarradweg von Grünwald hinunter ins Mühltal, ebenso wenig geeignet wie für Rennradfahrende.“

Auch die Strecke entlang der Hauptstraße durch Straßlach stellt keine sichere Route dar. Die Staatstraße verfügt über keinen Radweg und die Verkehrsbelastung ist hoch: Rund 8000 Kraftfahrzeuge fahren hier täglich*, darunter viele Lkw.

„Sollte das Radfahrverbot weiter bestehen, wird die Gemeinde nicht umhinkommen, eine für alle Radfahrenden geeignete Alternative zu schaffen. Dafür muss entweder gemeindeübergreifend der Isarradweg schnell gut ausgebaut werden oder innerorts eine sichere Radroute geschaffen werden“, sagt Schüler.

Da die asphaltierte Mühltalstraße im Winter vorbildlich geräumt wird, ist sie auch aus diesem Grund für den Radverkehr bei angepasster Geschwindigkeit sehr gut geeignet. Der ADFC fordert dort schon lange Tempo 20 für alle Verkehrsteilnehmenden.

Darüber hinaus besteht auf der Mühlstraße in beiden Richtungen nach geltender StVO ein Überholverbot von Fußgänger:innen und Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge, da der in §5 Absatz 4 vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 2 Meter (außerorts; innerorts 1,5 Meter) dort nicht eingehalten werden kann. Dieses Überholverbot sollte die Gemeinde umgehend per Schild deutlich kenntlich machen. Die Polizei ist zudem gefordert, auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten, um die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmender zu gewährleisten.

Hinweise für Redaktionen
Verwaltungsgericht München
18.01.2023: 14:00 Uhr: Augenschein: Wanderparkplatz Mühltal in Straßlach-Dingharting,14:30 Uhr: Mündliche Verhandlung: Sitzungssaal der Gemeinde Straßlach-Dingharting bzw. bei Einverständnis der Parteien vor Ort
https://www.vgh.bayern.de/vgmuenchen/oeffentl/termine/index.php

*Landesbaudirektion Bayern / Zentralstelle Straßeninformationssysteme / Zählstellehttps://www.baysis.bayern.de/internet/verdat/svz/zaehlstelle/index.html?zaehlstellennummer=79359405&jahr=2021


https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/aufhebung-des-radfahrverbots-am-muehltalberg-in-strasslach-sinnvoll-und-notwendig

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