Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband München e. V.

ADFC München warnt vor den pauschalen Gehweg-Parkplänen des Oberbürgermeisters 

Der ADFC München kritisiert den Vorstoß von Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, das regelmäßige Gehwegparken bei einer Gehweg-Restbreite von lediglich 1,60 Metern – pauschal und ohne weitere Voraussetzungen – zuzulassen.

Eine solche Regelung geht aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs klar zulasten der Verkehrssicherheit, benachteiligt Kinder und Familien sowie alle Menschen, die sich zu Fuß oder mit dem Rad fortbewegen.
 

Gehwegparken gefährdet Kinder auf dem Fahrrad
Kinder unter 8 Jahren müssen, Kinder bis 10 Jahren dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad nutzen. Begleitpersonen dürfen – und müssen häufig – ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Bereits heute ist der Platz vielerorts knapp, insbesondere wenn Eltern mit Lastenrädern oder Anhängern unterwegs sind. Pauschales Gehwegparken gefährdet die Schulwegsicherheit und die Selbständigkeit von Kindern auf dem Rad ab der 1. Klasse. Insbesondere bei engen „Restgehwegen” steigt das Risiko von Dooring-Unfällen auf der Beifahrerseite erheblich, wenn Autotüren unachtsam in den Gehweg hinein aufgeschwungen werden. Parkende Fahrzeuge behindern zudem die Sicht auf und für Kinder, etwa bei Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen.

Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München, sagt:
„Gehwege sind die Radwege von Kindern! Und von Eltern, die ihre Kinder dort begleiten – immer öfter mit Kinderanhängern oder Lastenrad für die kleinen Geschwister oder den Einkauf. Eine Mindestbreite von pauschal 1,60 Meter ist hierfür nicht ausreichend, insbesondere bei entgegenkommenden Kindern oder Eltern mit Fahrrad. Wer Elterntaxis an Schulen vermeiden will, muss für freie und sichere Geh- und Radwege sorgen.“

Neue Einbahnstraßen? Radverkehr nicht ausbremsen!
Neue Einbahnstraßen, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, dürfen aus Sicht des ADFC nur eingerichtet werden, wenn Radverkehr weiterhin in beiden Richtungen gefahrlos und ohne Behinderung möglich ist. Die offizielle Erlaubnis von Gehwegparken darf nicht dazu führen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn behindert oder gefährdet wird. 

Gehwegparken als pragmatische, aber befristete Übergangslösung
Um Gehwegparken zu vermeiden, müssen zunächst Instrumente wie die Ausweisung von Parklizenzgebieten, die Nutzung von privaten Stellflächen und Carsharing-Stellplätzen sowie der konsequente Ausbau der Radinfrastruktur genutzt werden.

Zugleich betont der ADFC: Legales Gehwegparken kann bei hohem Parkdruck übergangsweise als letzte Möglichkeit („Ultima Ratio”) eine pragmatische Möglichkeit sein, sofern die Gehwege ausreichend breit sind und die Interessen und Sicherheit der anderen Gehwegnutzenden gewahrt bleiben. Diese Gehwegparkplätze müssen klar und eindeutig markiert werden. 

Schön ergänzt: „Gleichzeitig erwarten wir, dass im Gegenzug nicht weiter illegal auf Geh- und Radwegen geparkt wird und Verstöße auch konsequent durch Polizei und KVR verfolgt werden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden muss immer über dem Interesse von Anwohnern stehen, ihre privaten Fahrzeuge im öffentlichen Raum zu parken. Hier sollte im Dialog mit den Fachdienststellen, den Verbänden und betroffenen Anwohner:innen eine Lösung gefunden werden.“


https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-muenchen-warnt-vor-den-pauschalen-gehweg-parkplaenen-des-oberbuergermeisters

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