ADFC München: Radfahren darf nicht gefährlich sein!

Verkehrsunfallstatistik 2022: Die Zahl der im vergangenen Jahr bei Verkehrsunfällen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München getöteten und verletzten Radfahrer:innen ist nach coronabedingtem Rückgang wieder auf hohem Niveau.

2022 kamen auf den Straßen 9 Menschen auf dem Rad ums Leben. Die Zahl der Radunfälle hat sich um 8,2 Prozent auf 3475 erhöht. Der ADFC München fordert die Stadt auf, die Radinfrastruktur endlich gemäß den Forderungen des Bürgerbegehrens Radentscheid München auszubauen.

Die Sicherheit für Radfahrende hat sich im Jahr 2022 laut der heute Mittag veröffentlichten Zahlen des Polizeipräsidiums München nach einem coronabedingten Rückgang wieder verschlechtert. Für 9 Radfahrer:innen endete der Unfall tödlich. 3110 Radfahrende verletzten sich, 343 davon schwer. Nur in 31 Prozent der Unfälle mit Radfahrenden, bei denen noch ein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt war, verursachte der Radfahrende den Unfall, mehr als Zweidrittel waren also fremdverursacht aus Sicht der Radfahrenden. ADFC München fordert seit langem ein für Radfahrende jeden Alters gefahrlos befahrbares Radwegenetz.

Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München und Sprecher des Radentscheid sagt: „Die Unfallzahlen zeigen, wie lebenswichtig der schnelle, bedarfsgerechte Ausbau der Radinfrastruktur ist. Es darf nicht gefährlich sein, das klimafreundlichste Verkehrsmittel von allen zu benutzen. Radfahren muss bequem und sicher für Menschen aller Altersgruppen sein. Ein Radweg ist erst dann ein guter Radweg, wenn auch Großeltern mit ihren Enkeln dort bedenkenlos radeln können. Wir brauchen jetzt dringend zeitgemäße Radwegenetze, die Stadt kann nicht einfach hinnehmen, dass es jedes Jahr weitere Tote und Verletzte gibt!“

Unfallrisiken beseitigen

Fehlende, zu enge und zugeparkte Radwege, unübersichtliche Kreuzungen und der zunehmende und zu schnelle Kfz-Verkehr sind Unfallursachen, die aus Sicht des ADFC dringend beseitigt werden müssen. Helme und Warnwesten können zwar Unfallfolgen abmildern und Risiken verringern, sind aus Sicht des ADFC aber keine echten Lösungen für mehr Verkehrssicherheit. Denn sie tragen nicht dazu bei, die eigentlichen Unfallursachen zu bekämpfen. Um Unfallrisiken zu minimieren und Leben zu schützen, sind geschützte Radwege, sichere Kreuzungen mit getrennten Ampelschaltungen und guten Sichtbeziehungen, Tempo 30 innerorts und das konsequente Ahnden von Rad- und Gehwegparken notwendig. Auchbei den sogenannten Alleinunfällen kommen Radfahrende oft durch mangelhafte Infrastruktur zu Fall – durch Trambahnschienen, Schlaglöcher, Baumwurzelaufbrüche, Abbruchkanten oder Hindernisse auf dem Radweg.

Lkw-Abbiegeassistenten für mehr Verkehrssicherheit

Trotz der vorgeschriebenen sechs Spiegel bei Lkw kommt es auch in München immer wieder zu folgenschweren, oft tödlichen Unfällen von Radfahrern beim Rechtsabbiegen eines Lkw. Die Fahrzeugführenden sind oftmals überfordert oder abgelenkt und machen keinen Gebrauch von den Spiegeln. Zwar dürfen seit Juli 2022 europaweit neue Lkw-Typen nur noch mit elektronischen Abbiegeassistenten zugelassen werden, doch es sind weiterhin über 90 Prozent der Bestands-Lkw ohne diese Zusatzausstattung unterwegs. Der ADFC fordert deshalb eine Pflicht zur Nachrüstung mit dieser lebensrettenden Fahrzeugtechnik.

Radsternfahrt am 23. April

Um den Forderungen nach mehr Verkehrssicherheit Nachdruck zu verleihen, veranstaltet der ADFC München eine große Radsternfahrt am Sonntag, den 23. April, die ganz im Zeichen des Radlvolksbegehrens Radentscheid Bayern steht. Mit der Fahrrad-Demo will der ADFC gemeinsam mit den Bündnispartnern bessere Bedingungen für Radfahrende bayernweit einfordern. Alle Infos dazu unter https://muenchen.adfc.de/sternfahrt.

https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-muenchen-radfahren-darf-nicht-gefaehrlich-sein

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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