Collisions between a bicycle and a car

Fahrradunfälle steigen weiter. © ADFC

ADFC München: Gutes Radwegenetz ist die beste Unfallprävention

Verkehrsunfallstatistik 2023: Am Freitag, 23.2.2024, gibt das Polizeipräsidium München die Unfallbilanz für das Jahr 2023 bekannt. Beim Radverkehr sind die Unfallzahlen gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich erneut gestiegen.

Zwar rechnet der ADFC München damit, dass weniger Radverkehrstote zu beklagen sind, die Zahl der verletzten Radfahrerinnen und Radfahrer hat sich jedoch vermutlich abermals erhöht. 

Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München, sagt: „Sichere Radwege für Jung und Alt fehlen mehr denn je, auch angesichts der stark steigenden Zahl der Radfahrenden. Die Stadt kann nicht einfach hinnehmen, dass es jedes Jahr wieder Tote und Verletzte gibt. Es braucht vor allem den politischen Willen, die Sicherheit der Radfahrenden höher zu priorisieren als die Leistungsfähigkeit des Autoverkehrs und Parkplätze. Ein gutes, durchgehendes Radwegenetz ist die beste Unfallprävention. Radfahrende tragen die lebensbedrohlichen Konsequenzen dafür, dass der bedarfsgerechte Ausbau der Radinfrastruktur unglaublich schleppend läuft.“

Unfallrisiken beseitigen
Fehlende, zu enge und zugeparkte Radwege, unübersichtliche Kreuzungen und der zu schnelle Kfz-Verkehr sind Unfallursachen, die aus Sicht des ADFC dringend beseitigt werden müssen. Helme und Warnwesten können zwar Unfallfolgen mildern und Risiken verringern, sind aus Sicht des ADFC aber keine echten Lösungen für mehr Verkehrssicherheit. Sie tragen nicht dazu bei, die eigentlichen Unfallursachen zu bekämpfen. Um Unfallrisiken zu minimieren und Leben zu schützen, sind geschützte Radwege, sichere Kreuzungen mit getrennten Ampelschaltungen und guten Sichtbeziehungen, Tempo 30 innerorts und das konsequente Ahnden von Rad- und Gehwegparken notwendig. Auch bei den sogenannten Alleinunfällen, also wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen in den Unfall involviert sind, kommen Radfahrende oft durch mangelhafte Infrastruktur zu Fall – durch Trambahnschienen, Schlaglöcher, Baumwurzelaufbrüche, Abbruchkanten oder Hindernisse auf dem Radweg.

Große Radsternfahrt am Sonntag, 21. April 2024
Um den Forderungen nach mehr Verkehrssicherheit und der Umsetzung des Radentscheid München Nachdruck zu verleihen, veranstaltet der ADFC München eine große Radsternfahrt am Sonntag, den 21. April. Aktuelle Infos dazu immer unter https://muenchen.adfc.de/sternfahrt.


https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-muenchen-gutes-radwegenetz-ist-die-beste-unfallpraevention

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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