ADFC München: Aufhebung des Radfahrverbots in Straßlach sinnvoll und notwendig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil am heutigen Dienstag, 7.5.2024, die Sperrung der Mühlstraße für den Radverkehr in Straßlach-Dingharting für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

Ein Münchner Radfahrer hatte gegen die Gemeinde Straßlach-Dingharting und das seiner Meinung nach unverhältnismäßige Radfahrverbot in zweiter Instanz geklagt.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München kritisiert das Radfahrverbot an dieser von Alltags- und Freizeitradler:innen viel frequentierten Strecke seit Jahren. Dementsprechend erfreut zeigt sich der Fahrradverband: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Das Radfahrverbot war nicht verhältnismäßig, dessen Aufhebung ist aus unserer Sicht sinnvoll und dringend notwendig", erklärt Martin Glas, Leiter der Arbeitsgruppe Verkehrsrecht im ADFC München. Und er ergänzt: „Bei langsamer und vorsichtiger Bergabfahrt besteht aus unserer Sicht keine Gefahr für Radfahrende. Die Gemeinde ist jetzt aufgefordert, die Verbotsschilder umgehend zu entfernen.“

Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung einige Verbesserungsvorschläge für die Sicherheit aller Verkehrsarten erörtert, wie beispielsweise Spiegel, deren Umsetzung die Gemeinde nun prüfen sollte.

Bei angepasster Geschwindigkeit keine Gefahr
Da die asphaltierte Mühltalstraße im Winter vorbildlich geräumt wird, ist sie auch aus diesem Grund für den Radverkehr bei angepasster Geschwindigkeit sehr gut geeignet. Der ADFC fordert dort schon lange Tempo 20 für alle Verkehrsteilnehmenden.

Darüber hinaus besteht auf der Mühlstraße in beiden Richtungen nach geltender StVO ein Überholverbot von Fußgänger:innen und Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge, da der in §5 Absatz 4 vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 2 Meter außerorts (innerorts 1,5 Meter) dort nicht eingehalten werden kann. Dieses Überholverbot sollte die Gemeinde umgehend per Schild deutlich kenntlich machen. Die Polizei ist zudem gefordert, auf die Einhaltung dieser Bestimmung zu achten, um die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmender zu gewährleisten.

Hintergrund
Das Verwaltungsgericht München hatte sich der Auffassung der Gemeinde in erster Instanz angeschlossen und die Klage im Januar vergangenen Jahres abgewiesen. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassen hatte. 

https://muenchen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-muenchen-aufhebung-des-radfahrverbots-in-strasslach-sinnvoll-und-notwendig

Bleiben Sie in Kontakt