Der ADFC bei Veranstaltungen während der IAA Mobility

Der ADFC vertritt seine Positionen für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik auf Podien und Panels während der IAA Mobility. Hier ein Überblick.

Als ADFC  lehnen wir es ab, mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA) im Rahmen der IAA Mobility bei Veranstaltungen zu kooperieren und gemeinsam Events durchzuführen. Denn wir vertreten umwelt- und verkehrspolitisch konträre Positionen.
Wir sind jedoch der Meinung, dass wir unsere klaren Positionen für eine Mobilitätswende sowie für mehr Fairness und Sicherheit im Verkehr öffentlich auf Podien und Panels vertreten sollten. Folgende Termine stehen deshalb für den ADFC auf dem Kalender:

Mobilitätskongress der Landeshauptstadt München – Bürger:innentag
Sonntag, 3.9., 12:30-18:30 Uhr
Schneckenplatz des Verkehrszentrums am Bavariapark
Am Sonntag, den 3. September, ist der ADFC München im Rahmen des Bürger:innentags am Schneckenplatz des Verkehrszentrums mit einem Infostand zu seinen diversen Angeboten präsent.

Mobilitätskongress der Landeshauptstadt München – Fachtagung
Montag, 4.9., 13:30-15:00Uhr
Verkehrszentrum des Deutschen Museums
Workshop zum Thema Radverkehr mit Andreas Schön, 1. Vorsitzender ADFC München
Einen Überblick über das komplette Programm des Kongresses, der viele Themen rund um die Mobilitätswende enthält, findest du hier.

Open Mic von Radio Lora
Dienstag, 5.9., 18:30 Uhr
Parklet Schwanthaler Str.
Bernadette Felsch, Vorsitzende ADFC Bayern, spricht über den Radentscheid Bayern und das neue Radgesetz, das kürzlich von der CSU und den Freien Wählern beschlossen wurde.
Mehr Infos hier.

Urban Mobility Safety – How can we make the roads safer for all road users? (English)
Mittwoch, 6.9.,
11:00-11:45 Uhr
Blue Stage, Messe München
Analysen von Fahrzeugdaten wie Bremsereignisse, Ausweichmanöver usw. im Stadtgebiet können potentielle Gefahrenbereiche identifizieren, selbst wenn  es nicht zu einem Unfall zwischen den Verkehrsteilnehmenden kam. Bernadette Felsch, Vorsitzende ADFC Bayern, vermittelt die Perspektive der Radfahrenden. Mehr Infos hier.

Radgesetz Bayern: Rückenwind für die Mobilität auf zwei Rädern?
Mittwoch, 6.9., 14:00-14:40 Uhr
Citizens Lab, Marienplatz
Über das Volksbegehren Radentscheid Bayern und das daraufhin kürzlich erlassene bayerische Radgesetz informiert und diskutiert Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern. Mehr Infos hier.

Mobility as a human right – Why the bicycle is so important?
Donnerstag 7.9., 11:00-11:45 Uhr
Blue Stage, Messe München
Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin ADFC Bayern, vertritt den ADFC bei dem Panel.

Protestaktionen im Rahmen der IAA Mobility
Neben diesen Veranstaltungen wird es zahlreiche Protestaktionen zur IAA geben.

Kommende Veranstaltungen
Verkehrspolitische Podiumsdiskussion „Wann kommt die Verkehrswende in Bayern?“
Mittwoch, 20.9., 19:00 Uhr
Gemeindesaal der Universitätskirche St. Ludwig 
Ludwigstr. 22, 80539 München
Anlässlich der bayerischen Landtagswahl 2023 und der Europäischen Mobilitätswoche laden die beiden Träger des Volksbegehrens Radentscheid Bayern, also ADFC Bayern und VCD, die verkehrspolitischen Sprecher:innen von CSU, Die Grünen, Freie Wähler, SPD, FDP, Die Linke, ÖDP und Volt zur Podiumsdiskussion ein und diskutieren die Frage „Wann kommt die Verkehrswende in Bayern?“ Mehrere Aspekte der Mobilität werden diskutiert, z.B. Klimaschutz, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen, Sicherheit, Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe.
Moderieren wird Eva Lell (Bayerischer Rundfunk).
Anmeldung für eine Teilnahme vor Ort oder online bis zum 19.9.2023 unter Tickets. Die Diskussion wird aufgezeichnet und voraussichtlich gestreamt. 
Hinweis: Bei unsachlichen antidemokratischen Störungen machen wir vor Ort von unserem Hausrecht Gebrauch.

 


https://muenchen.adfc.de/neuigkeit/der-adfc-bei-veranstaltungen-waehrend-der-iaa-mobility

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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