Verkehrspolitische Radtour der AG Verkehr mit der Landeshauptstadt München

Nach Corana-bedingter Pause hat die AG Verkehr am 27.10. 2022 gemeinsam mit zwölf Vertretern der Stadt München eine verkehrspolitische Radtour unternommen – entlang der Radl-Hauptroute nördlich der S-Bahn-Stammstrecke vom Hauptbahnhof nach Pasing.

Unsere Arbeitsgruppe Verkehr ist gemeinsam mit Vertretern des Mobilitätsreferats, des Baureferats und der Polizei die Radlhauptroute vom Hauptbahnhof bis nach Pasing abgefahren. Unsere Mission: Elf problematische Punkte für Radfahrende im Münchner Stadtverkehr gemeinsam in Augenschein zu nehmen und unsere Forderungen darzulegen. Unklare, konfliktreiche und schlechte Verkehrsführung für den Radverkehr, unfallträchtige Kreuzungen und gefährliche Poller, fehlende oder schlechte Beschilderung, zu wenig Radabstellanlagen – unsere Mängelliste ist lang. Die Liste unserer konstruktiven Vorschläge auch. Jetzt geht’s daran, die Situation für Radler:innen gemeinsam zu verbessern.

Angeregte Gespräche

Im Rahmen der Tour wurden sowohl das Potential dieser Route als künftige Radschnellverbindung in den Münchner Nordwesten, als auch viele Problemstellen thematisiert, die überwiegend den zahlreichen Großprojekten entlang der Route geschuldet sind. Die Tour wurde von der AG Verkehr vorbereitet und seitens der Stadt erstmals unter der Ägide des Mobilitätsreferats (MOR) durchgeführt. Vor Corona lag die Verantwortung für den Radverkehr überwiegend im Bereich des Kreisverwaltungsreferats (KVR). Aber auch Vertreter des Baureferats sowie der Polizei nahmen an der Tour teil. So entwickelten sich an den verschiedenen Stationen angeregte Gespräche, sowohl zwischen den ADFC- und den Stadtvertreter:innen, aber auch zwischen unterschiedlichen Referaten und Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung.

Problem: Donnersberger Brücke

Ein Schwerpunkt der Tour bildete die aus Sicht der AG Verkehr unglücklich gelöste Unterführung der Hauptroute unterhalb der Donnersberger Brücke, die auch auf der Meldeplattform Radverkehr und im zuständigen Bezirksausschuss Neuhausen immer wieder Kritik erntet. Zwar wurden dort in der Vergangenheit punktuelle Verbesserungen vorgenommen, die Verkehrsführung ist aus Nutzer:innensicht jedoch noch nicht zufriedenstellend. Weitere Maßnahmen wurden vor Ort besprochen. Eine wirklich ausreichend dimensionierte, geradlinige und konfliktfreie Durchfahrt ist aber weiter nicht in Sicht.

Weitere Problempunkte

Andere Diskussionen entfachten sich um die zukünftige Umgestaltung des Hauptbahnhofs, die unfallträchtige Kreuzung an der Paul-Heyse-Unterführung, die Anbindung des Arnulfstegs an die Radl-Hauptroute sowie weiter Richtung Norden Richtung Marsstraße, die Querung der Reitknechtstraße gegenüber dem Backstage, die teils rechtwinklige Radwegführung sowie die Poller an der Bahnunterführung zur Bärmannstraße. 

ADFC-Forderungen

Zu allen Stellen konnten die Vertreter:innen der Stadt wertvolle Hintergrundinformationen liefern. Aus Sicht des ADFC blieb dabei aber teilweise die Sicht der Nutzer:innen außen vor: Ob eine Radverkehrsverbindung im Bereich einer öffentlichen Straße, einer Grünfläche oder auf Privatgrund geführt wird, sollte keinen Einfluss auf deren Qualität, Ausschilderung und Durchgängigkeit haben. Stattdessen sollten die Kriterien des Radentscheids München durchgängig und konsequent angewendet werden. In Anbetracht der späten Fertigstellung der 2. Stammstrecke Mitte der 2030er-Jahre kritisiert der ADFC auch, dass substantielle Verbesserungen im Baustellenbereich aufgrund des provisorischen Charakters nicht vorgesehen sind. Wir brauchen die Verkehrswende jetzt und nicht Mitte der 2030er Jahre!

Fazit

Dennoch führte die Tour zu einem fruchtbaren Austausch mit den Mitarbeitern der Stadt. Wir freuen uns schon auf den nächsten Termin und über eure Anregungen zu weiteren verbesserungswürdigen Stellen.  


https://muenchen.adfc.de/artikel/verkehrspolitische-radtour-der-ag-verkehr-mit-der-landeshauptstadt-muenchen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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