Münchner ADFC-Radsternfahrt lockt 18.000 auf die Straße

Beeindruckende Fahrrad-Demo für den „Radentscheid Bayern“: 18.000 Radfahrer:innen aus der gesamten Metropolregion rollten am Sonntag, den 23.4., über autofreie Straßen und die Autobahn, um für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur zu demonstrieren.

Bayernweit eroberten weit mehr Radler:innen die Straßen, da es weitere Radl-Demos in Nürnberg, Hof, Bayreuth, Aschaffenburg-Miltenberg und Deggendorf für den „Radentscheid Bayern“ gab. Das Radl-Volksbegehren fordert ein bayerisches Radgesetz, damit endlich eine attraktive, leistungsfähige Radverkehrsinfrastruktur landesweit ausgebaut wird.

Highlights der Radsternfahrt: 500 Kilometer Strecke, 16 Demozüge, eine Autobahn
Die Radlfans der Münchner Sternfahrt waren von mehr als 60 Startpunkten aus – unter anderem  aus Augsburg und Rosenheim – zum Königsplatz gekommen. Mit 16 polizeibegleiteten Demozügen fuhren die Radler:innen über eine insgesamt 500 Kilometer lange autofreie Demostrecke, über 17,5 Kilometer des Mittleren Rings, durch sechs Tunnel und – für viele der Höhepunkt –  auf drei Kilometer Autobahn von Sendling bis Blumenau. Die kilometerlangen bunten Radlkarawanen setzten so ein Zeichen für ein gemeinsames Ziel: für ein „Radlland Bayern“, das diesen Namen tatsächlich verdient.

Kundgebung mit zentralen Forderungen
Bei guter Stimmung und viel Musik bekräftigten die Redner:innen bei der Kundgebung auf dem Königsplatz die zentralen Forderungen nach umweltverträglicher Mobilität und mehr Radlkomfort.

Bernadette Felsch, Landesvorsitzende des ADFC Bayern sagt: „Alle loben den Radverkehr als umwelt- und klimafreundliches, platzsparendes, kostengünstiges und gesundes Verkehrsmittel, aber wenn es darum geht, das Radfahren auch sicher zu machen und etwas zu investieren, wird es immer eng. Von einem guten Radwegenetz sind wir im selbsternannten ‘Radlland  Bayern’ noch sehr weit entfernt und Planung und Bau von Radinfrastruktur gehen quälend langsam voran, weil Zuständigkeiten, Verfahren und Standards nicht geregelt sind. Seit wir mit dem Radentscheid Bayern Druck machen, plant plötzlich auch die CSU eilig ein Radgesetz, obwohl sie das zuvor jahrelang abgelehnt hatte. Mit den Radldemos haben Tausende klar gemacht: Wir brauchen ein wirkungsvolles Radgesetz und der Radentscheid Bayern soll nicht einfach ‘abgeräumt’, sondern angemessen beteiligt werden!”

Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München, bedankte sich ausdrücklich bei den Behörden und der Polizei für die gute Zusammenarbeit bei der Organisation der Radsternfahrt. „Tausende Radlerinnen und Radler konnten bei der Fahrt auf der Autobahn erleben, wie es sich anfühlt, wenn man auf Wegen fährt, die höchsten Qualitätsstandards genügen: die breit, eben, sicher und durchgängig sind. Eltern können so ihre Kinder neben sich gut im Blick haben, Freunde sich bei der Fahrt miteinander unterhalten. Für Autofahrende ist das ganz selbstverständlich. Auch auf dem Rad muss das möglich sein.“ Und er ergänzt: „Die Stadt muss jetzt endlich die längst vereinbarten Radverkehrsmaßnahmen auf die Straße bringen. Die Pläne sind seit langem da, die Radwege dagegen lassen immer noch auf sich warten. Die Radfahrerinnen und Radfahrer aber vermissen ein gutes, sicheres und lückenloses Radwegenetz jeden Tag.“

Hintergrund
Das Bündnis Radentscheid Bayern hatte von Juni bis Oktober 2022 100.000 Unterschriften für die Zulassung des Radl-Volksbegehrens gesammelt, viermal mehr als erforderlich. Ende Januar 2023 wurde der Zulassungsantrag eingereicht. Kurz darauf kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, ein eigenes Radgesetz erlassen zu wollen – obwohl die CSU die Forderungen des ADFC nach einem Radgesetz zuvor jahrelang abgelehnt hatte. Anstatt das Volksbegehren zuzulassen, verwies das Bayerische Innenministerium den Antrag des Radentscheid Bayern am 10. März 2023 an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt bis spätestens 12. Juni Zeit, die Einwände des Innenministeriums gegen den vorgelegten Gesetzentwurf des Bündnisses zu prüfen und zu beurteilen. Die Initiator:innen des Volksbegehrens sind optimistisch, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit bestätigt und es noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt. Nichtsdestotrotz hat die CSU durch die Ankündigung, schnellstmöglich ein eigenes Radgesetz zu erlassen, einen Wettlauf gestartet. Die vom Radentscheid Bayern geforderte Beteiligung, wie es in Berlin und NRW erfolgte, lehnt sie ab.
 

Weitere Informationen
Radentscheid Bayern
https://radentscheid-bayern.de/

ADFC-Radsternfahrt
https://muenchen.adfc.de/sternfahrt

 

https://muenchen.adfc.de/artikel/muenchner-adfc-radsternfahrt-lockt-tausende-auf-die-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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