Rad-Ringdemo in München

Radl-Demos auf dem Mittleren Ring gab's schon, die Autobahnfahrt ist in München eine Premiere. © Tobias Hase

Münchner ADFC-Radsternfahrt führt erstmals über Autobahn

 

Die große Radsternfahrt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) München am Sonntag, 23. April, steht ganz im Zeichen des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“, das deutlich bessere Bedingungen für Radfahrende bayernweit einfordert.

 

Höhepunkt der Radldemo: die Fahrt über die für den Kfz-Verkehr gesperrte Autobahn A96 von Sendling bis Blumenau.

Mit der Fahrrad-Demo fordert der ADFC gemeinsam mit dem Bündnis „Radentscheid Bayern ein Radgesetz, das Verfahren, Standards und Zuständigkeiten so regelt, dass die Radverkehrsinfrastruktur landesweit zügig geplant und ausgebaut wird.

Sternfahrt zum Königsplatz
Von zahlreichen Startpunkten aus der ganzen Metropolregion und fünf Startpunkten in der Landeshauptstadt erobern bayerische Radlfans mit insgesamt 16 polizeibegleiteten Demozügen die Stadt. Die Strecken sind für die gesamte Familie geeignet; der Zustieg ist jederzeit möglich. Unterwegs vereinigen sich die einzelnen Demozüge und rollen gemeinsam und mit immer mehr Teilnehmenden weiter. Höhepunkte sind die gemeinsame Fahrt auf dem für den Kfz-Verkehr gesperrten Mittleren Ring und auf dem drei Kilometer langen Abschnitt der Autobahn A96 von Sendling bis zur Ausfahrt Blumenau. Alle Strecken führen zum Königsplatz. Dort gibt es ab ca. 15 Uhr ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit Musik und mehr.

Forderungen des ADFC
„Autobahnen sind das Symbol der deutschen Verkehrspolitik mit höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards: breit, eben, sicher, kreuzungsfrei und durchgängig. Ganz selbstverständlich. So müssen auch Radwege sein. Das fordern wir mit dem Radgesetz“, sagt Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München. Und er führt weiter aus: „Der Ausbau der Radinfrastruktur kommt viel zu schleppend voran. Deshalb fehlen in München und ganz Bayern weiterhin vielerorts vernünftige Radwege, Abstellflächen oder die Möglichkeit, das Rad mit in den ÖPNV zu nehmen. Wir fordern daher, endlich die Verkehrswende massiv voranzutreiben und nicht länger schwerpunktmäßig den Autoverkehr zu priorisieren.“

Die Sternfahrt im Überblick

Streckenführung und Straßensperrungen
Eine Übersicht über alle Routen mit Startpunkten und Zwischenhalten gibt es als Google Map unter https://www.adfc-muenchen.de/sternfahrt-strecken.

Startpunkte in München

West-Route

Nymphenburg, Südliche Auffahrtsallee (Karte);
Aufstellung ab 12:15 Uhr, Abfahrt ca. 12:45 Uhr; Länge ca. 25 km
Streckenverlauf und Zwischenzeiten

Nord-Route
Studentenstadt, Park + Ride Parkplatz, Ungererstraße 214 (Karte);
Aufstellung ab  12:15, Abfahrt ca. 12:45 Uhr; Länge ca. 25 km
Streckenverlauf und Zwischenzeiten

Ost-Route
Tassiloplatz, Welfenstraße 56 (Karte);
Aufstellung ab 12:00 Uhr, Abfahrt ca. 12:30 Uhr; Länge ca. 25 km
Streckenverlauf und Zwischenzeiten

Süd-Route
Sendlinger Park / Neuhofener Berg, B11 Höhe Zechstraße (Karte)
Aufstellung ab 12:00 Uhr, Abfahrt ca. 12:30 Uhr; Länge ca. 25 km
Streckenverlauf und Zwischenzeiten

Familien- und Kinder-Route
Olympiapark, Wendehammer Winzerer Straße (Karte);
Aufstellung ab 12:45 Uhr, Abfahrt ca. 13:15 Uhr; Länge ca. 6 km
Streckenverlauf und Zwischenzeiten
Die Familien- und Kinderdemo führt auf einer eigenen, unabhängigen Route vom Olympiapark über die Leopoldstraße zum Königsplatz. Das Tempo ist mit 6 km/h geplant, so dass auch die Kleinsten mitradeln können. Der Familien-Demozug vermischt sich nicht mit den anderen Demozügen, da er früher am Königsplatz ankommt.

Startpunkte im Umland
Es starten elf weitere Demozüge in Augsburg, Herrsching, Weilheim, Geretsried, Petershausen, Neufahrn, Freising, Erding, Grafing, Rosenheim und Holzkirchen. Auf allen Strecken gibt es zahlreiche Treffpunkte und Anschlussmöglichkeiten.
Streckenverläufe und Zwischenzeiten

Aktuelle Infos
Bei Streckenführungen und Zeitplanung können sich noch kurzfristige Änderungen ergeben.
Den aktuellen Planungsstand gibt es immer unter https://muenchen.adfc.de/sternfahrt
 

Kundgebung am Königsplatz

Start ca. 15:00 Uhr, Ende ca. 17:00 Uhr
Mit vielen Ständen, großer Bühne, Bands und Gästen wird der ADFC auf dem Königsplatz gemeinsam mit den Bündnispartnern die Forderungen des Radentscheid Bayern bekräftigen.

Spielregeln & Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Sternfahrt ist kostenfrei und erfolgt auf eigene Verantwortung.
Alle Spielregeln und Teilnahmebedingungen im Überblick.

Weitere Informationen
ADFC-Sternfahrt
https://muenchen.adfc.de/sternfahrt

Radentscheid Bayern
https://radentscheid-bayern.de/

 

https://muenchen.adfc.de/artikel/muenchner-adfc-radsternfahrt-fuehrt-erstmals-ueber-autobahn

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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