Eine Gruppe von Kindern fährt auf ihrer Rädern auf der Straße. Sie werden von Erwachsenen begleitet.

Der Fahrradbus bringt Kinder auf ihren Fahrrädern begleitet und geschützt zur Schule. © Isabel Reda/VCD Nord

Aktion Fahrradbus: Begleitet und geschützt zur Schule

Die Aktion Fahrradbus wird auch in Deutschland populärer: Die Fahrradbusse bringen Kinder auf ihren Fahrrädern begleitet und geschützt zur Schule – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz.

Die Idee für den Fahrradbus kommt ursprünglich aus dem britischen West Yorkshire und ist dort bereits in 2008 entstanden. Die katalanische Metropole Barcelona hat ihn international bekannt gemacht. Dort heißen die Aktionen „Bicibús“.

Anfangs waren es ein paar Eltern, die mit ihren Kindern immer freitags mit dem Rad zur Schule gefahren sind. Mittlerweile sind es mehrere 100 Kinder täglich auf verschiedenen Strecken in vielen Orten Spaniens.

„Bici“ ist das spanische Wort für Fahrrad. „Bus“ steht für den in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definierten geschlossenen Verband, den 16 oder mehr Radfahrende spontan oder geplant bilden können.

Auch durch einige deutsche Städte rollen die Fahrradbusse bereits – zum Beispiel Frankfurt, Frechen, Friedrichshafen, Halle, Hamburg, Offenbach, Oldenburg oder Karlsruhe. Sie bringen Kinder auf dem Rad geschützt und als Gemeinschaft sicher zur Schule. Begleitet werden sie dabei von Eltern, Lehrer:innen oder auch vom ADFC.

ADFC-Projekt Schulradler

Das Konzept Fahrrad-Fahrgemeinschaften für den Schulweg hat der ADFC bereits 2012 für sich entdeckt. Beim Projekt „Schulradler“ des ADFC Heidelberg werden Schüler:innen der 8. und 9. Klassen als Fahrradlotsen ausgebildet.

Sie begleiten Fünftklässler:innen mit dem Rad zur Schule und erklären ihnen den Weg. Ziel ist es, dass Kinder ihren Schulweg erlernen, Jugendliche Verantwortung übernehmen und Eltern ihre Kinder mit dem Fahrrad beruhigt in die Schule schicken können.

ADFC unterstützt Fahrradbusse

Auch bei den Fahrradbussen ist der ADFC dabei. In vielen Städten organisiert er die Aktionen, oft zusammen mit anderen Aktionsgruppen. Andernorts unterstützt er die Umsetzung, beispielsweise, indem ADFC-Vertreter:innen die Fahrgemeinschaften begleiten oder vor den Ausfahrten Fahrradchecks anbietet und dort kleinere Reparaturen an den Rädern erledigen.

Eigenständige Mobilität von Kindern fördern

Gemeinsam mit dem Fahrrad zur Schule fahren, macht Kindern nicht nur Spaß, sondern fördert auch ihre gesundheitliche, soziale und psychische Entwicklung.

Je öfter Kinder mit dem Rad fahren, desto sicherer werden sie im Straßenverkehr. Sie lernen die Verkehrsregeln im geschützten Verband und erlangen Fahrpraxis. Das fördert die eigenständige Mobilität und stärkt das Selbstbewusstsein.

Außerdem macht das morgendliche Radfahren wach, wirkt aktiv dem Bewegungsmangel vieler Kinder entgegen und sorgt dafür, dass sie sich in der Schule besser konzentrieren können.

Die Aktion Fahrradbus ist Beitrag zur Verkehrswende

Fahrradbusse machen den Schulweg für alle sicherer. Denn Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sitzen nicht im Elterntaxi, damit wird der Autoverkehr vor den Schulen weniger.

Die Fahrgemeinschaften bringen Kinder früh aufs Fahrrad und leisten so auch einen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Denn Kinder, die von klein auf regelmäßig Fahrradfahren, werden auch im Erwachsenenalter ganz selbstverständlich nachhaltig aufs Fahrrad steigen. 

So funktioniert ein Fahrradbus

Ähnlich einem Omnibus, ist der Fahrradbus zu vereinbarten Zeiten auf festgelegten Routen unterwegs. Kinder können mit ihren Fahrrädern dazukommen und bis zu ihrer Schule mitfahren. Ein Fahrradbus wird von Eltern, Lehrer:innen oder auch von Vertreter:innen des ADFC begleitet, die den Verband absichern.

Die Skizze zeigt, wie Kinder auf der Straße mit dem Radfahren und von Erwachsenen begleitet und vor dem Autoverkehr geschützt werden.
So kann man sich einen Fahrradbus vorstellen © Skizze T. Willner

In diesem Beispiel werden elf Kinder (farbig) von fünf Erwachsenen (schwarz) geleitet, begleitet und vom fahrenden Autoverkehr abgeschirmt. Der Gegenverkehr (grünes Auto), aber auch nachfolgende Autos können nur überholen, wenn die linke oder Gegenfahrspur komplett frei ist.

Mit 16 Radfahrenden oder mehr bildet der Fahrradbus nach den deutschen Verkehrsregeln einen sogenannten Verband, der entsprechend einem zusammenhängenden Fahrzeug zu betrachten ist. Das bedeutet, dass auch Kinder unter acht Jahren auf der Straße mit dem Fahrrad im Fahrradbus fahren dürfen.

Das Nebeneinander fahren ist dann nicht nur erlaubt, sondern zur besseren Nutzung der Verkehrsfläche sogar erwünscht. Der Fahrradbus kann also eine komplette Fahrspur der Straße regelkonform einnehmen. Fahrzeuge, die den Verband überholen möchten, müssen hierzu mindestens die nächste Fahrspur einnehmen.

Weniger als 16 Teilnehmende können trotzdem als Gruppe fahren, genießen aber nicht die Sonderrechte eines Verbandes. Der gesetzliche Versicherungsschutz für den Schulweg gilt auch bei der Fahrt mit dem Fahrradbus.

In manchen Orten fährt der Fahrradbus nur zu einer Schule, in größeren Städten gibt es auch Rundtouren über mehrere Stationen.

Forderungen für einen sicheren Schulweg

Der Fahrradbus ist eine Möglichkeit, wie Kinder sicher und selbstständig mit dem Rad zur Schule kommen. Gleichzeitig ist er auch eine Art Demonstration, die mit Forderungen für einen sicheren Schulweg verbunden ist.

Dazu gehören Schulstraßen, Fahrradabstellanlagen an Schulen oder besser Radinfrastruktur auf dem Weg zur Schule – damit alle Kinder sicher zur Schule kommen.

Potenzial für mehr

Die Fahrradbusse eignen sich nicht nur für Kinder auf dem Weg zur Schule, sie haben auch das Potenzial andere Bevölkerungsgruppen sicher von einem Ort zum anderen zu bringen.

Die Fahrrad-Fahrgemeinschaften eignen sich vor allem für Menschen, die regelmäßig zur gleichen Zeit bestimmte Wege zurücklegen. Dazu gehören Berufspendler:innen, Studentinnen und Kita-Kinder.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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