50 Jahre Olympia-Attentat: Fahrrad-Gedenkfahrt vom Olympiapark nach FFB

Das israelische Generalkonsulat veranstaltet zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) München eine öffentliche Gedenkfahrt am 04. September, um ein Zeichen des Erinnerns zu setzen.

Presseeinladung mit Gelegenheit für Bild- und Tonaufnahmen
Datum:
Sonntag, 04.09.2022
Zeit: 08:30 - 13:00 Uhr
Startpunkt: U-Bahn Station Olympiapark
Zielpunkt: Fliegerhorst Fürstenfeldbruck

München. Mit dem 05. September jährt sich das Olympia-Attentat zum 50. Mal. Das israelische Generalkonsulat veranstaltet deshalb zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) München und unter Teilnahme von Persönlichkeiten aus Sport, Kultur und Politik eine öffentliche Gedenkfahrt am 04. September, um ein Zeichen des Erinnerns zu setzen.

Im Geiste der israelischen Olympioniken von 1972
Bis heute stellt dieser Terrorangriff, bei dem elf israelische Sportler und ein deutscher Polizist in München und Fürstenfeldbruck grausam ermordet wurden, eine tiefe Wunde in der israelischen Gesellschaft dar. „Weil sie den Staat Israel als Sportler repräsentieren wollten, wurden die elf israelischen Athleten brutal ermordet. Wir möchten sie und den bayerischen Polizisten auf besondere Weise in Erinnerung behalten,“ so die israelische Generalkonsulin Carmela Shamir.

Eine Fahrt mit Tradition
Bereits in den vergangenen Jahren veranstaltete das Generalkonsulat mit Unterstützung des ADFC München, jeweils am Jahrestag des Attentats, eine Fahrrad-Gedenktour in kleinem Rahmen. Da in diesem Jahr am eigentlichen Gedenktag des 05. September ein großer Staatsakt in Fürstenfeldbruck stattfindet, startet die Radtour am Vormittag des 04. September im Olympiapark und endet am Gedenkort vor dem Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck. So werden beide Attentatsorte - München und Fürstenfeldbruck - miteinander verbunden. Andreas Schön, 1. Vorsitzender des ADFC München: „Radfahren verbindet Orte und Menschen. Damit die Radtour ein friedliches und entspanntes Gemeinschaftserlebnis für alle wird, sind Strecke und Tempo so gewählt, dass sich auch Familien anschließen können.“

Einladung an Einwohner in und um München
Dabei ist die Bevölkerung eingeladen, mitzuradeln und der Opfer zu gedenken.
Am Fliegerhorst wird es die Möglichkeit geben, nach jüdischem Brauch, Steine zum Gedenken an die Opfer niederzulegen. Bürgermeisterin Katrin Habenschaden verdeutlicht, welch große Bedeutung die Mitwirkung der Landeshauptstadt an der Veranstaltung hat: „Ich lade alle herzlich ein, sich an der Gedenk-Radtour zu beteiligen. Lassen Sie uns 50 Jahre nach dem schrecklichen Olympia-Attentat zeigen, dass wir die Opfer, ihre Namen und ihre Geschichte nicht vergessen haben, sondern dass sie in Münchens kollektivem Gedächtnis einen ganz besonderen Platz einnehmen.“

Sattelfest zur Gedenk-Fahrt
Um sich für die anstehende Fahrt bestens vorzubereiten, bekamen die israelische Generalkonsulin Carmela Shamir und der Münchner Kabarettist Christian Springer am 21. Juli durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club München ein Fahrsicherheitstraining, bei der unter anderem ein Parcours bewältigt werden und das sichere Radfahren trainiert wurde. Bildmaterial aus vorherigen Presseveranstaltungen im Zusammenhang mit der Gedenkfahrt können auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt werden.

Ablauf der Gedenkfahrt
Vor der gemeinsamen Abfahrt am 4.9. findet um 9.00 Uhr im Olympiapark eine kurze Gedenkveranstaltung statt: Zum Kreis der Redner*innen gehören neben politischen Repräsentanten, darunter Staatsministerin Ulrike Scharf, Staatsminister Prof. Michael Piazolo, Münchens 2. Bürgermeisterin Kathrin Habenschaden sowie dem Beauftragten gegen Antisemitismus, Dr. Ludwig Spaenle, auch der FC Bayern Präsident Herbert Hainer sowie der Münchner Kabarettist Christian Springer. Die Ankunft der VIP-Gäste am Erinnerungsort in Fürstenfeldbruck ist um 10.45 Uhr geplant und erfolgt aus Sicherheitsaspekten separat vor der Gruppe der Radlerinnen und Radler. Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Bild- und Tonaufnahmen.

Informationen und Anmeldung zur Gedenk-Fahrt sind zu finden unter: https://radelnunderinnern72.de/

Wir bitten um verbindliche Anmeldung unter Angabe von Name und Affiliation sowie Presseausweis bis zum 01.09.22, 13:30 Uhr an:

Jessica Reger
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Generalkonsulat des Staates Israel
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Barer Str. 19 | 80333 München
Tel: +49(0)89/54 34 86 504

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Über das Israelische Generalkonsulat
Als Vertreter des Staates Israel in Süddeutschland fördert das israelische Generalkonsulat in München seit 2011 die bilateralen Beziehungen zu Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland in politischen, kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen. Neben den offiziellen Aufgaben strebt das Generalkonsulat an, sich für lokale Initiativen zu engagieren, um die Verbindung zwischen beiden Staaten zu stärken, insbesondere durch das Zusammenbringen junger Menschen.

Martina Tollkühn
Referentin Kommunikation & Marketing
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Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, davon mehr als 30.000 in Bayern und mehr als 8.500 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

https://muenchen.adfc.de/artikel/50-jahre-olympia-attentat-fahrrad-gedenkfahrt-vom-olympiapark-nach-ffb

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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