Radfahrschule Räder schieben

Radfahrschule Räder schieben © ADFC München

Kursangebot für Anfänger:innen

Auch Erwachsene können Radfahren lernen!
Du hast Rad fahren nie gelernt?
Du konntest es früher, bist aber seit vielen Jahren nicht mehr mit dem Rad gefahren?
Dann bist du bei uns richtig!

Kursangebot für Anfänger:innen

Seit Gründung der Radfahrschule im Jahr 2000 haben mehrere hundert Anfänger:innen an unseren Schulungen teilgenommen und sich mit der neuen Freiheit des selbständigen Radfahrens belohnt.

In der Radfahrschule lernst du:  

  • Gleichgewicht halten 
  • Auf- und Absteigen  
  • Bremsen und Anhalten 
  • Fahren
  • Kurven fahren 
  • Richtiges Sitzen 
  • Wichtige Verkehrszeichen 

Die Kurse leiten zwei Lehrerinnen oder eine Lehrerin und ein Lehrer. 
Sie geben dir auch Tipps zum Kauf eines Fahrrads.
Wir freuen uns auf dich! 
 

Mit unseren Fahrrädern lernst du das Radfahren ganz leicht.
Du brauchst kein eigenes Fahrrad mitbringen. 
Einen Helm kannst du dir bei uns ausleihen. 

Die Fahrräder unseres "Fuhrparks":

 

 

Wann finden die Kurse statt?

Wir haben Kurse am Wochenende oder abends
Unsere Kurse dauern insgesamt 16 Schulstunden (16 x 45 Minuten) 

Wo finden die Kurse statt?

Bitte beachte unsere 2 Standorte:
Radlerhaus (Nähe Theresienwiese), U-Bahn-Station "Goetheplatz"
und
Riem U-Bahn-Station "Messestadt Ost".

Detaillierte Anfahrtsbeschreibungen findest du hier

Unsere Radfahrlehrer:innen:

 

 

Was kostet der Kurs? 

Der Kurs kostet € 100,-  und ist nach Bestätigung der Anmeldung zu zahlen.


Die nächsten Kurse beginnen im Frühjahr 2024

Willst du über die Kursangebote für das Jahr 2024 vorab per E-Mail informiert werden? Hier hast du die Möglichkeit, dich in die Warteliste einzutragen.

Hinweis: Deine E-Mail-Adresse und dein Name werden ausschließlich zum Zwecke der Benachrichtigung über den Anmeldestart 2024 elektronisch gespeichert und unmittelbar nach Benachrichtigung gelöscht.

Ab Frühjahr 2024 findest du auf dieser Seite sämtliche Kursangebote für die Saison 2024 und kannst deinen gewünschten Kursplatz online buchen.

Teilnahmebedingungen und wichtige Informationen 

Damit du dich gut auf den Kurs vorbereiten kannst, lies bitte diese Tipps. Und gehe vor der Anmeldung bitte auch die Teilnahmebedingungen durch.

Die Radfahrschule wird durch das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München unterstützt.

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Teilnahmebedingungen für alle Kurse der Radfahrschule

Die Teilnahmebedingungen für die Kurse der Radfahrschule regeln Dinge wie Anmeldung, Bezahlung und Rücktritt und gelten…

https://muenchen.adfc.de/artikel/kursangebot-fuer-anfaengerinnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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