Sternfahrt 2024: Trotz Winterwetter kamen 5000!

5000 Menschen radelten trotz Hagel, Schneeregen und eisiger Kälte bei der Sternfahrt am 21. April 2024 mit, um für bessere Radverkehrsbedingungen zu demonstrieren. Wir sind alle noch ganz geflasht von der Radsternfahrt! Wir waren so viele!

ADFC - Radsternfahrt
ADFC-Radsternfahrt 2024

Danke an alle, die dabei waren. Ihr seid Held:innen! Gefreut haben wir uns besondern über die vielen Familien, die mitgefahren sind. Und hey, was ihr Radler:innen von außerhalb geleistet habt, ist krass! Aber selbst, wer sich nur für wenige Kilometer aufgemacht hat, hat gezeigt, dass ihm unser gemeinsames Anliegen wichtig ist. Danke dafür!

Wartezeiten an der Autobahnauffahrt

Wir bedauern total, dass es teils zu langen Wartezeiten vor der Autobahnauffahrt kam. Warum die Polizei uns dort nicht weiterfahren lassen hat, erschließt sich uns derzeit noch nicht. Viele Teilnehmende haben an dieser Stelle aufgegeben, weil es einfach zu kalt war. Wir können eure Enttäuschung sehr gut nachvollziehen - und werden alles daran setzen, den unfreiwilligen Stopp aufzuklären.

Danke an alle helfenden Hände

Bedanken möchten wir uns nochmal besonders bei allen Versammlungsleiter:innen, Ordner:innen und Helfer:innen. Und wir verneigen uns tief vor dem ADFC-Sternfahrt-Orga-Team, das das alles erst möglich gemacht hat: Heike, Katja, Leo, Andreas und Eva (letztes Bild), Sebastian fehlt leider auf der Bühne. Es waren so harte Wochen, Tage und Nächte! Aber die Euphorie zum Schluss war unbeschreiblich, auch wenn alle Eiszapfen waren.

 

Ihr macht uns Mut!

Dass so viele von euch mitgefahren sind, zeigt eindrucksvoll, wie dringend wir bessere Radverkehrsbedingungen brauchen! Und es ermutigt uns, weiterzumachen, auch wenn sich die Räder in Politik und Verwaltung oft nur sehr zäh drehen. Wir wollen endlich ein sicheres, lückenloses Radwegenetz. Das geht nur, wenn der Verkehrsraum gerechter aufgeteilt wird und wir mehr Platz bekommen. RADvolution jetzt!

Mach mit bei uns im Sternfahrt-Team

Wer Lust hat, die nächste Sternfahrt mit zu organisieren, darf sich gern bei uns melden. Denn nach der Sternfahrt ist vor der Sternfahrt! Schreib einfach eine E-Mail an das Sternfahrt-Team.


https://muenchen.adfc.de/neuigkeit/das-war-die-sternfahrt-2024

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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