Eintrittsbändchen ADFC Veranstaltung

Eintrittsbändchen ADFC Veranstaltung © ADFC | Deckbar

Teilnahmebedingungen für alle Kurse der Radfahrschule

Die Teilnahmebedingungen für die Kurse der Radfahrschule regeln Dinge wie Anmeldung, Bezahlung und Rücktritt und gelten sowohl für Anfängerkurse wie auch für FahrSicherheitsTrainings aller Stufen.

1.  Präambel:

Die vom ADFC München e.V. durchgeführten Radfahrschulungen für Fahranfänger:innen und FahrSicherheitsTrainings fortgeschrittener Radfahrer:innen dienen entsprechend dem Vereinsziel der Förderung des Fahrradfahrens.
Sie dienen keinem gewerblichen oder kommerziellen Zweck. Die Radfahrschulungen werden von ehrenamtlichen Mitgliedern geplant, organisiert und durchgeführt. Die Bedingungen sind für ADFC-Mitglieder und Nichtmitglieder gleich, soweit nicht anders angegeben.

 

2.  Anmeldung:

Mit der Anmeldung (Online) bietet der/die Teilnehmer:in dem ADFC München e.V. den Abschluss eines der Anmeldung entsprechenden Schulungsvertrages an. Die Annahme der Kursanmeldung durch den ADFC München e.V. ist erfolgt, wenn sie durch die Radfahrschule des ADFC München e.V. schriftlich/per Mail bestätigt wird.

 

3.  Bezahlung:

Die Bezahlung des Teilnahmebetrages kann ausschließlich im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgen. Der Teilnahmebetrag ist mit Zustandekommen des Vertrags fällig und wird nach Anmeldebestätigung eingezogen. Bei Anfängerkursen findet die Abbuchung 2 Wochen nach Anmeldebestätigung statt, bei FahrSicherheitsTrainings und dem Fahrpraxiskurs für Anfänger:innen jeweils ca. 1-2 Wochen vor dem Kurstag. Die Teilnahme am Kurs ist erst mit Eingang des Lastschriftbetrages auf dem Bankkonto des ADFC München e.V. gesichert.

 

4.  Rücktritt von einem Schulungskurs / Absage des Kurses seitens des ADFC München e.V.

Ein:e Teilnehmer:in kann nur durch schriftliche Erklärung von einem noch nicht begonnenen Schulungskurs zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Ausbildung, erstatten wir den Teilnahmebetrag abzüglich eines Bearbeitungsentgelts zurück. Bei mehrtägigen Schulungen beträgt dieser 15 €, bei eintägigen Schulungen 50% des Teilnahmebetrages. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen zum Kurs erfolgt keine Erstattung.
Sollte der Kurs seitens des ADFC München e.V. abgesagt werden müssen, wird der Teilnahmebetrag unverzüglich nach Absage in voller Höhe erstattet.

 

5.  Risiken:

Da die Teilnahme an einer Radfahrschulung bzw. einem FahrSicherheitsTraining für Ungeübte anstrengend ist, sollte eine ausreichende körperliche Fitness vorhanden sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, die Schulungsdauer von jeweils 90 bzw. bis zu 240 Minuten pro Termin (je nach gewähltem Kurs) ohne Erschöpfung überstehen zu können, lassen Sie sich bitte ärztlich beraten. Bei den Anfängerkursen werden Schulungsräder zur Verfügung gestellt. Diese Fahrräder sind bis 100 kg Körpergewicht zugelassen. Für eine Teilnahme an einem Fortgeschrittenenkurs werden Grundkenntnisse im Fahrradfahren vorausgesetzt. Während des Kurses sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Der/die Teilnehnmer:in ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des ADFC München e.V. bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit des Trainingsgeländes sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Sie/Er akzeptiert daher, dass der ADFC nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des ADFC München e.V. vor Beginn der jew. Schulungsveranstaltung.

 

6.  Haftungsbeschränkung:

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Der/die Teilnehmer:in erklärt, wie schon unter Ziffer 5 erwähnt, dass sein/ihr Gesundheitszustand den Anforderungen der Radfahrschulung entspricht. Schadenersatzansprüche gegen den ADFC München e.V., gleich aus welchem Rechtsgrunde, bestehen nur, soweit dem ADFC München e.V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den ADFC München e.V. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist. Für diese Schäden haftet der ADFC Mün­chen e.V. bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, mit maximal 4.000,00 € je Schulung und Teilnehmer; bei Personenschäden mit maximal 75.000,00 €. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ADFC München e.V., sofern der/die Teilnehmer:in Ansprüche gegen diese geltend macht.

Radfahrschule im ADFC München e.V.                                                                                                        

Stand: 02.2023

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https://muenchen.adfc.de/artikel/teilnahmebedingungen-fuer-alle-kurse-der-radfahrschule

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern, davon über 33.000 in Bayern und rund 9000 in München, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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